Digitalisierung

Die Elektronische Arbeitslosmeldung kommt

20. Dezember 2021
Agentur für Arbeit, Bundesagentur, Arbeitsagentur
Quelle: www.pixabay.com/de (succo)

Zum 1. Januar 2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dazu die "Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erweitert ihre digitalen Services: Ab dem 1. Januar 2022 können sich Kundinnen und Kunden auch online arbeitslos melden.

Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Das heißt, wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies zunächst vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Erst dann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.

Bürgerinnen und Bürger können bereits jetzt verschiedene Leistungen über das Portal www.arbeitsagentur.de online in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag für das Arbeitslosengeld II.

Weitere digitale Leistungen sollen folgen

Die Einführung des Online-Antrags auf Arbeitslosengeld dient der Digitalisierung der Sozialverwaltungsverfahren und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden, zu denen auch die Bundesagentur für Arbeit gehört, sind im Rahmen des OZG für die Digitalisierung von rund 250 Verwaltungsleistungen des Bundes zuständig.

Dazu gehören zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung, Arbeitgeber-Service, Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten, Insolvenzgeld, Rentenfestsetzung und -zahlung, Waisenrente und Witwenrente.

Diese Leistungen müssen bis Ende 2022 so digitalisiert werden, dass Bürgerinnen und Bürger sie durchweg online beantragen können. Anliegen des BMAS ist dabei immer, dass Sozialleistungen zeitgemäß, rechtssicher und unbürokratisch diejenigen erreichen, denen gesetzliche Ansprüche zustehen. Die Nutzer:innen stehen bei allen Digitalisierungsprojekten im Mittelpunkt.

Quelle:

BMAS, Newsletter vom 16.12.2021

© bund-verlag.de (ck)

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