Digitaler Wandel und SBV

Neue Arbeitswelt, neue Chancen

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Quelle: © D. Ott / Foto Dollar Club

Die Arbeitswelt ist in einem tiefgreifenden Wandel. Als SBV setzen Sie sich dafür ein, dass der Fortschritt den Beschäftigten mit Behinderung zugutekommt – durch bessere Gestaltung der Arbeitsplätze und berufliche Qualifikation. Was dazu gehört, lesen Sie in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 10/2019.

Die Gewerkschaft IG Metall registriert in ihrem kürzlich veröffentlichten »Transformationsatlas«, wie sich Unternehmen und Betriebe fit für den digitalen Wandel machen – manche tun sich offenbar schwer damit, auch ihre gesamte Belegschaft in die Zukunft mitzunehmen. Dafür kämpfen Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen, zu denen auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) gehört. Gemeinsam mit Betriebsrat und Gewerkschaft setzen Sie sich für gute und verträgliche Arbeit und den Job sichernde Qualifikation für alle Beschäftigten ein.

In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 10/2019 lesen Sie im Titelbeitrag von Maren Conrad-Giese, welche Mittel Sie haben, um beim digitalen Umbau die Interessen der schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten Beschäftigten durchzusetzen. Eine gute Basis ist eine Inklusionsvereinbarung, in der sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Belange schwerbehinderter Beschäftigter beim Einführen neuer Technologien und beim Einrichten der digitalen Arbeitsplätze von vorherein mit zu berücksichtigen.

Exklusiv in Schwerbehindertenrecht und Inklusion lesen Sie:

  • wie sich die Transformation der Arbeit auf die Teilhabe- und Behindertenpolitik auswirkt
  • wo der technische und organisatorische Wandel die Aufgabenfelder der SBV berührt
  • was eine Inklusionsvereinbarung zum Thema Industrie 4.0 und Digitalisierung regeln kann (Mustertext).

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • SBV-Quiz: Hätten Sie´s gewusst? – Testen Sie Ihr Fachwissen als Vertrauensperson oder SBV-Mitglied mit zehn Fragen!
  • SBV und Gewerkschaft – Interview mit Nils Bolwig (IG Metall) zur Zusammenarbeit
  • Rechtsprechung: Eingliederungszuschuss – das Jobcenter muss Behinderungen berücksichtigen (SG Mannheim)
  • Rechtsprechung: Ein BEM ist vor einer Kündigung nur ausnahmsweise entbehrlich (LAG Berlin-Brandenburg)

Jetzt zwei Ausgaben »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (ck)

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