Schwerbehinderte Menschen

Gut vertreten auf allen Stufen

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Quelle: © Doris Heinrichs / Foto Dollar Club

Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte erhalten Rückenwind durch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vor Ort. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2018 lesen Sie mehr über die Gesamt- und Konzern-SBV und deren Pendants im öffentlichen Dienst. Mitbestimmungs-Expertin Sigrid Britschgi stellt Ihnen die Stufenvertretungen vor.

Die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten müssen auf jeder Ebene vertreten sein, wo Arbeitgeber und Dienstherr Entscheidungen treffen. Wie beim Betriebsrat und Personalrat sieht auch das Schwerbehindertenrecht eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) für die höheren Ebenen vor. In Unternehmen der privaten Wirtschaft bestehen dafür die Gesamt- und Konzern-SBV. Wo im öffentlichen Dienst Personalräte amtieren, werden eine Bezirks- und Haupt-SBV gebildet.

Die übergeordneten SBVen werden zeitlich abgestuft von den örtlichen Vertrauenspersonen gewählt, daher liegen die Wahlen zeitlich nach der allgemeinen Wahl der SBV, die in diesem Jahr vom 1. Oktober bis zum 30. November stattfindet.

Wer für diese Ämter kandidieren kann und welche Aufgaben und Befugnisse sie haben, erläutert Ihnen Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Referentin für Arbeitnehmervertreter in der neuen Ausgabe von »Schwerbehindertenrecht und Inklusion«, Heft 9/2018, Seite 2 bis 4.

Exklusiv im Informationsdienst erklärt unsere Expertin:

  • wer als Vertrauensperson auf Unternehmens-, Konzern- oder Behörden-Ebene in Frage kommt
  • wann eine örtliche SBV zusätzlich die Aufgaben der Konzern-SBV wahrnimmt
  • ob das vereinfachte SBV-Wahlverfahren auch bei den Stufenvertretungen zur Anwendung kommt.

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Die Ausgabe 9/2018 von »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« stellt Ihnen die Stufenvertretungen vor, die die Interessen schwerbehinderter Menschen in privaten Unternehmen oder Konzern und als Bezirks- oder Haupt-SBV auf Dienststellen- und Behördenebene vertreten. Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Der neue Anspruch auf Brückenteilzeit und wie er sich vom Teilzeitanspruch für schwerbehinderte Beschäftigte (§ 164 Abs. 5 SGB IX) unterscheidet
  • Checkliste zum aktiven Wahlrecht für die bevorstehenden SBV-Wahlen
  • Fünf Tipps zur Barrierefreiheit bei der SBV-Wahl vom Wahlausschreiben bis zur Gestaltung des Wahlraums.

Sie können diese und eine weitere Ausgabe als Test-Abo kostenlos erhalten.

© bund-verlag.de (ck)

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