Corona

Impfen im Betrieb

12. Juli 2021 Corona-Impfung
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Quelle: pixabay

Im April startete in Rheinland-Pfalz ein neues Modellprojekt: Über 30.000 Beschäftigte der BASF SE können sich von Betriebsärzten im Betrieb gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Die »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/202 sprach mit dem Betriebsrats- und Konzernbetriebsrats-Vorsitzenden bei BASF SE, Sinischa Horvat.

Am BASF-Standort Ludwigshafen startete am Mittwoch das erste Unternehmen Deutschlands damit, betriebsintern seine Mitarbeiter zu impfen. BASF ist Teil des Modellprojekts "Betriebsarztimpfungen" des Landes Rheinland-Pfalz. Wir wollten wissen, wie das betriebsinterne Impfen abläuft und was Betriebsräte dabei im Blick haben müssen.

Wie kann ich mir das Impfen in eurer werkseigenen BASF-Impfstraße vorstellen?

Als Gebäude wird eine sogenannte Multihalle genutzt, die mit relativ wenig Aufwand entsprechend ausgestattet werden konnte. Die Halle liegt innerhalb des Werkes und ist für Mitarbeitende mit dem werksinternen Personenverkehr gut zu erreichen. Eine geeignete Logistik ist wegen der Größe des Standorts immer von Bedeutung.

Wie viele Beschäftigte werden bei euch pro Tag geimpft?

Theoretisch können einige Hundert Personen am Tag geimpft werden.

Wird die Impfstraße auch für nicht bei BASF Beschäftigte genutzt?

Nachdem die Prioritätenlisten des Landes dies vorsehen, könnten in einem der nächsten Schritte Angehörige der Mitarbeitenden ebenfalls geimpft werden.

Wie klappt es mit der Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt?

Die Zusammenarbeit ist bereits seit vielen Jahren erprobt und klappt hervorragend. Es gibt ein Impfteam, das sich beispielsweise um Impfungen von Mitarbeitenden im Zusammenhang mit weltweiten Dienstreisen kümmert. Auch Grippeschutzimpfungen werden bereits seit vielen Jahren angeboten.

Gibt es eine Priorisierung der zu Impfenden?

Wir haben eine klare Vorgabe, die auch strikt eingehalten wird. Das Impfzentrum der BASF ändert nichts an der Priorisierung. Wir richten uns hier nach den Vorgaben von Politik und Gesundheitsbehörden. Ohne die Kooperation wäre das Impfzentrum in dieser Form auch sicher nicht zustande gekommen. Im Rahmen der allgemein gültigen Priorisierung werden hier Risikogruppen oder bestimmte Berufsgruppen entsprechend eingeordnet.

Mehr Antworten auf die Fragen, ob eine Dokumentation geimpft/nicht geimpft auch außerhalb des Impfpasses erfolgt, wie der Umgang mit den Gesundheitsdaten ist und welche Kernpunkte in einer Betriebsvereinbarung unbedingt geregelt werden müssen, erfahren Sie in der AiB 7-8/2021 ab Seite 22.

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