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Corona positiv: Keine Isolationspflicht mehr in vier Bundesländern

14. November 2022 Corona, Isolationspflicht
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Quelle: pixabay

Wer sich in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein mit Corona infiziert, muss künftig nicht mehr zu Hause bleiben. Die Isolationspflicht wird aufgehoben. Außerhalb der Wohnung – also auch am Arbeitsplatz – gilt für Infizierte die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für medizinisches Personal besteht das Arbeitsverbot im Falle einer Corona-Infektion fort.

Bundesgesundheitsminister kritisiert die Entscheidung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisierte die Entscheidung der Bundesländer. »Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung«, so Lauterbach. Er warnte vor einem »Flickenteppich« mit verschiedenen Isolationsregeln in den einzelnen Bundesländern. Es gebe derzeit keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht zu verzichten.  Er sprach von einer »wahrscheinlich schweren Winterwelle«.

Bundesländer setzen auf Eigenverantwortung

Die vier Bundesländer setzen dagegen auf mehr Eigenverantwortung der Bürger. Wer an Corona erkranke, solle weiterhin zu Hause bleiben. Wer »nur noch« positiv sei, aber keine Symptome mehr habe, könne mit einer FFP2 Maske das Haus verlassen und auch zur Arbeit gehen. 

Die Gesundheitsminister der Länder schließen sich der Einschätzung von Virologen an, nach der die Pandemie in eine Endemie übergegangen sei. Das würden auch die Erfahrungen aus Österreich zeigen, wo die Vorschriften zur Absonderung im Sommer gelockert worden seien. Weitere Gründe, die Isolationspflicht aufzuheben, seien:

  • zurückgehende Infektionszahlen
  • eine wirksame Schutzimpfung
  • eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent
  • in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe
  • wirksame antivirale Medikamente.

Die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein Kerstin von der Decken sagte: »Freiheitseinschränkende Maßnahmen wie die Absonderungspflicht sind in dieser Phase weder verhältnismäßig, noch erfüllen sie ihren Zweck.« Es gebe mit der Impfung und den Medikamenten genug Instrumente, um mit dem Erreger umzugehen. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha sagte: »Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein.« 

Für infiziertes medizinisches Personal gilt weiter Arbeitsverbot 

Für medizinisches Personal besteht das Arbeitsverbot im Falle einer Infektion mit Corona weiter fort. Das stößt bei einigen Kliniken auf Kritik: »Die neuen Empfehlungen zur Absonderung Corona-Infizierter gehen in die richtige Richtung. Allerdings wäre es für uns enorm wichtig, dass auch Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen nicht mehr unter das grundsätzliche Tätigkeitsverbot fallen«, so Michael Bamberg, Chef des Tübinger Universitätsklinikums, im Gespräch mit der F.A.Z. Positiv getestete, symptomfreie Mitarbeiter sollten ihrer Tätigkeit mit einer FFP2-Maske nachgehen dürfen, forderte Bamberg.

Quellen:

Frankfurter Allgemeine (FAZ.NET), Meldung vom 12.11.2022; t-online, Meldung vom 11.11.2022; rbb 24, Meldung vom 11.11.2022.

© bund-verlag.de (ls)

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