Digitalisierung

Kann Digitalisierung der Gesundheit nützen?

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Quelle: Dmitriy K._Dollarphotoclub

Digitalisierung braucht Regeln. Vor allem im Gesundheitswesen und in der Plattformökonomie werden neue Technologien schneller entwickelt als sie zum Schutz der davon Betroffenen bisher reguliert werden können. Die neueste Ausgabe von »Soziale Sicherheit« beleuchtet den aktuellen Stand im Titelthema.

»Deutschland steht bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems weit hinter anderen Ländern zurück«, heißt es in der Einleitung des neuen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR). Als vier zentrale Anwendungsbereiche nennt der SVR die elektronische Patient*innenakte, Digitale Gesundheitsanwendungen, Forschungsdaten und die digitale Gesundheitskompetenz. Die Ausgabe 4/2021 der »Sozialen Sicherheit« widmet sich daher folgenden Einzelaspekten:

Die Elektronische Patientenakte

Die Anfang des Jahres eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) soll künftig für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Menschen angelegt werden – sofern sie nicht widersprechen. Das ist ein Vorschlag des SVR. Damit soll das bisherige Verfahren umgedreht werden, nachdem Versicherte in einem mehrstufigen Verfahren der ePA zustimmen müssen. Zunächst allerdings befindet sich die ePA noch in der Einführungsphase. Markus Drescher beleuchtet in seinem Beitrag ab Seite 147 den Stand der Dinge.

Gesundheit per App

Ein weiteres Thema  sind die Gesundheits- oder Health-Apps. Laut SVR fanden sich im »Google Play Store« und im »App Store« Ende Dezember 2020 jeweils rund 46.000 Apps mit Gesundheitsbezug – Anwendungen, die beispielsweise Ernährungsratgeber, Fitnessprogramme, Meditationshilfen bieten. Von den Krankenkassen erstattungsfähige Medizinprodukte sind die Digitalen Gesundheitsanwendungen, die sogenannten DiGAs.

Hinter den unzähligen Fitness- und Gesundheits-Apps steht das Versprechen, dass jede*r ganz individuell seine oder ihre Fitness und Gesundheit justieren und verbessern kann. Schon jetzt bieten einzelne Krankenkassen eigene Bonus-Apps für Versicherte an, die an Vorsorgeuntersuchungen oder Fitnessprogrammen teilnehmen – entweder über wieder eine eigene App oder über die internen Gesundheitsanwendungen ihres Smartphones. Es winken Boni in Form von barem Geld. Was aber macht die zunehmende Anwendung von Fitness- und Gesundheit-Apps mit dem Verhältnis zum Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Autoren Sarah Böning und Remi Maier-Rigaud haben sich in der April-Ausgabe diesem Thema gewidmet. Für eine Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung haben sie im Vorjahr untersucht, wie sich das Verhältnis der Menschen zur Solidarität im Gesundheitswesen durch die Anwendung und wachsende Verbreitung von Health-Apps verändert.

Plattformarbeit – Beschäftigung oder Selbstständigkeit?

Die Plattformarbeit ist ein bisher weitgehend regulierungsfreier und immer mehr umkämpfter Bereich. Es entstehen neue atypische Arbeitsmodelle, das Normalarbeitsverhältnis steht unter Druck. Während wegen der COVID-19-Pandemie die Gastronomie katastrophale Umsatzeinbußen beklagt, gehören Plattformunternehmen und besonders die Lieferdienste zu den Profiteuren der Krise. Doch im Bereich der sogenannten Gig workers ist eine Frage umstritten: Sind sie Selbstständige oder sind die Beschäftigte? Stehen sie unter dem Schutz von sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen oder nicht? Ein Gesetz zur Regulierung der Plattformarbeit ist überfällig, Gerichtsurteile zum Thema sind noch selten.

Lukas Hochscheidt und Susanne Wixforth vergleichen unterschiedliche Regelungen in mehreren EU-Staaten. Ihr Ergebnis: Auch im internationalen Vergleich fehlen verbindliche Regelungen zum Schutz der in der Plattformökonomie Arbeitenden. Die nationalen Gesetzgeber sind gefragt, aber auch die EU darf sich ihrer Koordinierungsfunktion in arbeitsmarktpolitischen Fragen nicht entziehen.

Mehr lesen Sie in der Ausgabe 4/2021 von »Soziale Sicherheit«. Hier gehts zum Inhaltsverzeichnis.

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© bund-verlag.de (Jörg Meyer)

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