Kündigung

Rechter Bundeswehr-Hausmeister muss gehen

19. Juli 2019 Bundeswehr, Kündigung
Dollarphotoclub_76892797
Quelle: Thaut Images_Dollarphotoclub

Auch die neue Verteidigungsministerin muss sich mit veraltetem Material und finanziellen Abenteuern herumschlagen. Aber auch mit rechten Tendenzen. Dass diese in der Bundeswehr weder in der Truppe noch beim zivilen Personal was zu suchen haben, unterstreicht ein aktuelles Urteil des ArbG Berlin.

Das Gericht hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr bestätigt. Der Mitarbeiter gehört einer Kameradschaft der rechtsextremen Szene, hat an entsprechenden Veranstaltungen teilgenommen und rechten Inhalten in sozialen Medien zugestimmt.

Sein Arbeitgeber, das Bundesministerium für Verteidigung, hatte daher im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung erklärt, im Januar 2019 zusätzliche die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019.

Soziale Auslauffrist gewährt

Letztere hielt das Arbeitsgericht aufgrund des festgestellten Sachverhalts für gerechtfertigt. Zugute kam dem Mann, dass er bereits seit mehr als 30 Jahren bei der Bundeswehr angestellt ist und bereits ein höheres Lebensalter erreicht hat. 

bund-verlag.de (mst)

Quelle

ArbG Berlin (17.07.2019)
Aktenzeichen 60 Ca 455/19
Newsletter 2024 viertel - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren