Digitale SBV-Arbeit und Tipps zur SBV-Wahl
Die Corona-Krise hat auch in der Arbeit der SBVen viel verändert. Videokonferenzen über den Büro-PC oder aus dem Homeoffice gehören nun auch vielerorts zum Standard. Auch die Teilnahme der Vertrauensperson an hybriden Sitzungen des Betriebsrats, bei den ein Teil der Teilnehmer virtuell zugeschaltet wird, sind mittlerweile rechtlich zugelassen und praktisch erprobt. Wie digitale SBV-Arbeit erfolgreich wird, zeigt eine aktuelle Studie des Zentrums für Sozialforschung der Universität Halle-Wittenberg.
Digitale Kompetenz der SBV stärken
In der April-Ausgabe von »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« stellt Werner Feldes die Studie und ihre Ergebnisse vor. Wichtig sind die hinreichende technische Ausstattung und die Medienkompetenz der Vertrauensperson und der anderen betrieblichen Interessenvertreter. Um mit der Digitalisierung schrittzuhalten, sind daher auch entsprechende Schulungen für die SBV erforderlich.
SBV-Wahlen in Sichtweite
Während die Betriebsratswahlen 2022 noch bis Ende Mai laufen, rücken auch schon die SBV-Wahlen ab 1.10.2022 in Sichtweite. Auch erfahrene Wahlvorstände sollten die Gelegenheit nutzen, sich für die SBV-Wahlen schulen zu lassen. In »SBV-Wahl: 12 typische Fehlerquellen vermeiden« erläutert Matthias Gillmann, welche Gemeinsamkeiten und welche kleinen, aber wichtigen Unterschiede zwischen den Verfahren der SBV- und Betriebsratswahl bestehen.
Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lest Ihr:
- Worauf die SBV bei der digitalen Arbeit und vor Ort besonders achten sollte
- Warum die Wählerliste zur SBV-Wahl zwar „an geeigneter Stelle“, aber nicht öffentlich ausgelegt werden darf
- Wer zur SBV-Wahl wahlberechtigt ist
Neugierig geworden? Dann fordert die Ausgabe an!
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- Drei Tipps für mehr Einstellungen
- Das Triage-Urteil des BVerfG (BVerfG 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20)
- Besserer Schutz für schwerbehinderte Beschäftigte in der Probezeit? (EuGH 10.2.2022 – C-482/20)
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