Digitaler Dialog

Trotz Lockdown nah dran bleiben an der Belegschaft

22. Januar 2021 Digitale Betriebsratsarbeit
Corona_Homeoffice_Videokonferenz
Quelle: pixabay

Viele Beschäftigte sind dauerhaft im Homeoffice und Betriebsversammlungen mit der gesamten Belegschaft aufgrund der aktuellen Infektionszahlen wieder in weite Ferne gerückt. Was der Betriebsrat tun kann, um im Dialog mit den Kolleg*innen zu bleiben, erfahren Sie von Ute Demuth in »Arbeitsrecht im Betrieb« 1/2021.

Abstand halten – genau das wollen betriebliche Interessenvertretungen nicht! Gremien können nur dann gute und erfolgreiche Betriebspolitik machen, wenn sie nah dran sind an den Beschäftigten, wenn sie wissen, wo der Schuh drückt und regelmäßig Rückmeldung zu ihrer Arbeit bekommen.

Das direkte Gespräch ist natürlich immer die erste Wahl, wenn es darum geht, sich mit den Beschäftigten auszutauschen. Aber schon unter Nicht-Corona-Umständen ist das häufig schwierig: Für viele ist das orts- und zeitflexible Arbeiten schon lange Alltag, nicht immer sind alle Betriebsteile am gleichen Ort und auch Schichtarbeit erschwert die Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen. Die medial vermittelte Kommunikation ist also eigentlich nichts Neues für viele Gremien. Neu ist in Zeiten von Corona, dass auch Betriebsversammlungen in Präsenz nicht möglich sind. Neu ist, dass Beschäftigte über Wochen gar nicht mehr ins Büro kommen. Neu ist auch, dass viele Mitglieder der Gremien nicht vor Ort sind.

Das alles bedeutet, dass sich die Interessenvertretung etwas einfallen lassen muss, wenn sie den Kontakt zur Belegschaft nicht verlieren möchte. Ein Weg ist, die üblichen Formate anzuschauen und zu überlegen, wie sie medial übersetzt werden können: Von der virtuellen Sprechstunde über die Betriebsbegehung per Telefon bis zur videogestützten Abteilungsversammlung gibt es viele Möglichkeiten, Kontakt zu den Beschäftigten zu suchen, sie zu informieren und Gesprächsangebote zu machen.

MS Teams, Zoom und Co.

In den meisten Unternehmen gibt es inzwischen Video-Konferenz-Software, die gut eingeführt ist. Die Funktionen unterscheiden sich bei Anwendungen wie MS Teams, Zoom oder WebEx kaum: Sie alle dienen dazu, dass wir einander sehen und hören können, ermöglichen Chats, Bildschirmfreigaben oder das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten.

Viele Beschäftigte konnten schon Erfahrungen mit solchen Anwendungen sammeln, beispielsweise in Online-Besprechungen. Darauf lässt sich aufbauen: Auch die Interessenvertretung kann virtuelle Gesprächsräume anbieten; das können kleine Formate wie Sprechstunden aber auch größere wie Abteilungsversammlungen sein. Was da am besten funktioniert, muss jedes Gremium selbst herausfinden. Anbieten, testen und wenn es nicht klappt: nachsteuern. Denn für alle Beteiligten ist die Situation ungewohnt und immer noch recht neu, daher darf auch die Interessenvertretung etwas ausprobieren – und wenn es nicht gelingt, wieder verwerfen.

Was dabei organisatorisch zu beachten ist und wie der Belegschaft die Interaktion schmackhaft gemacht werden kann, erfahren Sie von Ute Demuth in ihrem Beitrag »Nah dran bleiben an der Belegschaft«, »Arbeitsrecht im Betrieb« 1/2021 ab Seite 10.

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© bund-verlag.de (EMS)

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