Rente

Wege in den Ruhestand

27. August 2020 Ruhestand, Rente, Schwerbehinderung
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Quelle: © papalapapp / Foto Dollar Club

Der Wechsel in die Rente muss nicht abrupt stattfinden – viele Beschäftigte ziehen einen gleitenden Übergang vor, sei es durch eine Teilrente oder einen Nebenjob als Rentner. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2020 stellt Maren Conrad-Giese die Möglichkeiten dar.

Wenn die Erwerbstätigkeit sich dem Ende zuneigt, kommen Fragen auf: »Was, so lange soll/muss ich noch arbeiten?«, »Gibt es Möglichkeiten, früher aufzuhören? Ich kann/will nicht mehr.« oder »Wie sichere ich die Zeit bis dahin finanziell ab, wenn ich nicht mehr in der Lage bin zu arbeiten?«.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet neben der Regelaltersrente verschiedene Möglichkeiten, z. B. eine Teilrente, eine Nebentätigkeit nach Rentenantritt. Welches Rentenmodell am sinnvollsten ist, hängt von vielen Faktoren ab (erworbene Rentenansprüche, z. B. eine Betriebsrente, Gesundheits­zustand, berufliche und private Situation). Für Menschen, die eine Schwerbehinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit geltend machen können, gibt es weitere Optionen.

Sehr empfehlenswert ist die Hilfe eines  Rentenberaters. Für einen nahtlosen Übergang in die Rente sollte der Antrag mindestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • welche Sonderregelungen bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit bestehen.
  • wie Langzeiterkrankten ein nahtloser Übergang vom Krankengeldbezug in die Rente ermöglicht wird
  • was sich ab 2021 durch die Grundrente ändert

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Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – wann eine »neue Krankheit« vorliegt
  • Engeltfortzahlung – wann der Anspruch auch nach einer Kündigung besteht (LAG Nürnberg, 10.12.2019)
  • Stellenausschreibung – der Dienstherr darf die Ausschreibung abbrechen, wenn die Stelle im Rahmen eines BEM an einen erkrankten Mitarbeiter geht (LAG Rheinland-Pfalz, 3.12.2019)

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