Krankenversicherung

Bessere Leistungen bei chronischer Müdigkeit

21. November 2022
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Quelle: Pixabay.com/de | Bild von Mohamed Hassan

Im Herbst schieben viele ihre Müdigkeit wieder auf die Jahreszeit und den Mangel an Sonnenlicht. Aber auch ein Chronisches Fatique-Syndrom (CFS) kommt in Betracht. Bei diesem müssen die gesetzlichen Krankenkassen mehr und flexibler leisten als bisher - so das Landessozialgericht Niedersachsen.

Darum geht es:

In zwei aktuellen Beschlüssen hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle die Versorgungssituation von Patienten mit Chronischem Fatique-Syndrom (CFS) beleuchtet. Das Gericht bejaht eine gegenüber der bisherigen Versorgung erweiterte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Bei einem 55-jährigen Mann aus der Region Hannover, der schwerbehindert und pflegebedürftig ist, besteht eine gesicherte Diagnose des CFS.

Bei seiner Krankenkasse beantragte er die weitere Bewilligung der Arzneimittel Biomo-Lipon und Dekristol (Vitamin D). Die Kasse lehnt die Anträge ab, weil u.a. die medizinisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Verordnung nicht gegeben seien.

Dem hielt der Mann entgegen, dass er mit seiner Grunderkrankung des CFS im System der GKV nicht hinreichend versorgt sei. Er benötige verschiedene Arzneimittel und Behandlungen, wobei etablierte Therapien kaum zur Verfügung stünden. Liponsäure und Vitamin D würden jedenfalls gegen die Symptome eines CFS helfen.

Das sagt das Gericht

Das LSG hat die Kasse vorläufig zur Leistung verpflichtet. Auch wenn die Leistungsvoraussetzungen der evidenzbasierten Medizin nicht erfüllt seien, müsse die Kasse die Präparate im Ausnahmefall einer schweren Erkrankung übernehmen.

Das Gericht hat sich auf die Stellungnahme eines Sachverständigen gestützt, wonach für das CFS im GKV-Leistungskatalog keine Standard-Therapien zur Verfügung stünden und in der Wissenschaft lediglich symptombezogenen Versorgungen diskutiert würden.

Das Gericht hat ferner auf die Antwort der Bundesregierung bezüglich einer kleinen Anfrage zur aktuellen Situation in Versorgung und Forschung zum CFS verwiesen, in welcher sich die aktuelle Hoffnungslosigkeit der therapeutischen Zugänglichkeit der Erkrankung dokumentiere. Daher könne im Ausnahmefall auch auf abgesenkte Evidenzmaßstäbe zurückgegriffen werden.

Quelle

LSG Niedersachsen-Bremen (14.10.2022)
Aktenzeichen L 4 KR 373/22 B ER
LSG Niedersachsen-Bremen. Pressemitteilung vom 21.11.2022

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