Arbeitszeit

Bundesregierung plant Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

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Quelle: © rdnzl / Foto Dollar Club

Der Arbeitgeber muss die vollständige Arbeitszeit der Beschäftigten erfassen. Das hat der EuGH im Jahr 2019 entschieden. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten das Urteil umsetzen. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet bereits an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Kehrt jetzt die Stechuhr zurück?

Die Arbeitszeiten der Beschäftigten müssen durch ein verlässliches System gemessen werden können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem weitreichenden Urteil vom 14.5.2019, Aktenzeichen: C-55/18. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssten die Arbeitgeber verpflichten, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so ließe sich überprüfen, ob die zulässigen Höchstarbeitszeiten überschritten würden.

Vorarbeiten für Gesetz laufen

Die Vorarbeiten für die Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Deutschland laufen. Bundesminister Hubertus Heil hat bereits eine Umsetzung des EuGH-Urteils zugesagt. Diese solle aber »verhält­nismäßig geschehen und übermäßige Bürokratie vermeiden«.

Das Arbeitsministerium will bei den Regeln zur Arbeitszeiterfassung behutsam vorgehen. Man werde bei der Umsetzung des EuGH-Urteils »nicht alles auf den Kopf stellen«, so eine Sprecherin von Ressortchef Hubertus Heil (SPD).

»Wir werden im Gespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden darauf achten, dass wir eine gute und sozial gerechte Lösung finden«, so die Vizevorsitzende der Bundestagsfraktion, Katja Mast (SPD).

Gutachten des Ministeriums liegt vor

In einem Gutachten, das das Ministerium in Auftrag gegeben hatte, heißt es: »Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen.« Deshalb sei der Bundesgesetzgeber verpflichtet, das Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen, schreibt der Passauer Rechtswissenschaftler Frank Bayreuther in seiner Expertise, wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet.

DGB begrüßt das EuGH-Urteil

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das EuGH-Urteil: »Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so.«, sagte Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands. »Die Flexibilität wird darunter absolut nicht leiden, ganz im Gegenteil: Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.«

Mehr lesen

»Kann der Betriebsrat die Arbeitszeiterfassung erzwingen?«

 

Quellen:

Handelsblatt, Meldung vom 13.1.2020; Zeit Online, Meldung vom 13.1.2020;  DGB, Pressemeldung 034 von 14.5.2019.

© bund-verlag.de (ls)

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