Corona-Pandemie

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene kommen

07. Mai 2021
Corona
Quelle: pixabay

Die Bundesregierung hat am 4.Mai 2021 erste lang erwartete Ausnahmen von den COVID-19-Schutzmaßnamen beschlossen. Die Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen gelten für Personen, die vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind. Abstandsgebote und Maskenpflicht sollen aber auch für diese Personen weiterhin gelten.


Die Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten für Personen zu regeln, die durch Impfung oder überstandene Infektion gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 immunisiert sind oder ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können (§ 28c IfSG).

Diese Verordnung haben das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesgesundheitsministerium (BmG) gemeinsam entworfen. Das Bundeskabinettt hat diesen Entwurf aam 4.5.2021 beschlossen, gestützt auf die zunehmenden wissenschaftlichen Belege, dass von geimpften und genesenen Personen nur noch eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht.

Kontaktverbot fällt, Abstands- und Maskenpflicht bleiben

Die beschlossene Verordnung sieht daher vor, sdass geimpfte und genesene Personen werden hinsichtlich bereits bestehender Ausnahmen von Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind. Daher entfällt für geimpfte und genesene Personen ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung etwa zum Friseur, auch Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.

Unberührt von den Erleichterungen bleiben aber Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Abstandhalten für geimpfte, genesene und getestete Personen. Auch geimpfte, genesene und getestete Peronen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten.

Die Verordnung benötigt die Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Der Rechtausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Entwurf schon zugestimmt.

Quelle:

BMJV, Pressemitteilung vom 4.5.52021
Heute in Bundestag (hib), Meldung v.5.5.2021

© bund-verlag.de (ck)

Ralf Pieper
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