Koalitionsvertrag

Was die Ampelkoalition im Arbeits- und Sozialrecht plant

25. November 2021
Ampel Verkehrsampel Politik Koalition
Quelle: Pixabay.com/de

Das Arbeitsrecht soll arbeitnehmerfreundlicher werden. Pläne zum Homeoffice, zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, zur Befristung und zum Gesundheitsschutz stehen auf dem Programm. Online-Betriebsratswahlen sollen getestet werden. Gewerkschaften erhalten digitale Zugangsrechte in die Betriebe. Ein Überblick über die Vorhaben anhand des neuen Koalitionsvertrags!

Mitbestimmung

Die Mitbestimmung soll weiterentwickelt werden. Betriebsräte sollen selbstbestimmt entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe sollen Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt erprobt werden. Ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe soll geschaffen werden, das ihren analogen Rechten entspricht.
Die sozial- ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden. Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung wird als Offizialdelikt eingestuft.

Es soll – gemeinsam mit den Kirchen – geprüft werden, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten sollen ausgenommen bleiben.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Es sollen mehr flexible Arbeitsmodelle möglich sein. Damit will man auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagieren und den Wünschen vieler Beschäftigter und den Arbeitgebern nach einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung Rechnung tragen.

Der Grundsatz des 8-Stunden-Tages im ArbZG bleibt unangetastet. Im Rahmen einer befristeten Regelung mit Evaluationsklausel soll es (für eine gewisse Zeit) möglich werden, im Rahmen von Tarifverträgen die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Außerdem sollen Abweichungen von der Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (auf Basis von Tarifverträgen) dies vorsehen (sog. Experimentierräume).

Die Vertrauensarbeitszeit soll erhalten bleiben. Außerdem wird geprüft, inwieweit eine Anpassung des Arbeitszeitrechts auf Basis der EuGH-Rechtsprechung nötig ist.

► Homeoffice/Mobile Arbeit

Das Mobile-Arbeit-Gesetz kommt wieder. Es soll einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten geben. Dem Wunsch der Beschäftigten nach Homeoffice oder mobiler Arbeit darf nur widersprochen werden, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Eine Ablehnung darf nicht sachfremd oder willkürlich sein. Mobiles Arbeiten soll problemlos europaweit möglich sein.

Ausdrücklich finden die arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten Erwähnung. Der Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein eines betrieblichen Arbeitsplatzes sollen – so der Koalitionsvertrag – bei mobiler Arbeit wichtige Voraussetzungen sein. Dies erfordert Information und Beratung der Beschäftigten sowie deren angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitgeber. Zur gesunden Gestaltung des Homeoffice sollen sachgerechte und flexible Lösungen entwickelt werden. Coworking-Spaces sind eine gute Möglichkeit für mobile Arbeit und die Stärkung ländlicher Regionen. 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Den hohen Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz in der sich wandelnden Arbeitswelt will die Ampelkoalition erhalten und den neuen Herausforderungen anpassen. Insbesondere der psychischen Gesundheit will sich die Koalition widmen und einen Mobbing-Report erarbeiten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Prävention und Umsetzung des Arbeitsschutzes besonders unterstützt werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll gestärkt werden.

Mindestlohn 

Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden. Die Ampelkoalition unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene armutsfeste Mindestlöhne zur Stärkung des Tarifsystems.

► Befristungen

Damit der öffentliche Dienst als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangeht, soll die nur dort bestehende Möglichkeit der Haushaltsbefristung abgeschafft werden. Beim Bund als Arbeitgeber soll die sachgrundlose Befristung Schritt für Schritt reduziert werden. Um Kettenbefristungen zu vermeiden, sollen mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre begrenzt werden. Nur in eng begrenzten Ausnahmen ist ein Überschreiten dieser Höchstdauer möglich.

Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitskräftemobilität

Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll der Schutz bei grenzüberschreitenden Entsendungen verbessert werden. Für Saisonbeschäftigte soll der volle Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag gesichert sein.

Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung bleiben – so die Ampelkoalition – notwendige Instrumente. Strukturelle und systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sollen vor allem durch effektivere Rechtsdurchsetzung verhindert werden. So soll auch für mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf gesorgt werden.

► Unternehmensmitbestimmung

Deutschland nimmt bei der Unternehmensmitbestimmung eine weltweit bedeutende Stellung ein. Die bestehenden nationalen Regelungen sollen bewahrt werden. Missbräuchliche Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts soll verhindert werden. Die Unternehmensmitbestimmung soll weiterentwickelt werden, sodass es nicht mehr zur vollständigen Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften kommen kann (Einfriereffekt). Die Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz soll auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen werden, sofern faktisch eine echte Beherrschung vorliegt.

Qualifizierungsgeld

Mit einem ans Kurzarbeitergeld angelehnten Qualifizierungsgeld soll die Bundesagentur Unternehmen im Strukturwandel ermöglichen, ihre Beschäftigten durch Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Voraussetzung dafür sind Betriebsvereinbarungen. Gleichzeitig sollen Anreize für Transformationstarifverträge gesetzt werden. Auch das Transfer-Kurzarbeitergeld soll ausgeweitet werden.

► Digitale Plattformen  

Digitale Plattformen werden als eine Bereicherung für die Arbeitswelt angesehen, weswegen gute und faire Arbeitsbedingungen wichtig sind. In diesem Sinne soll bestehendes Recht überprüft und die Datengrundlagen verbessert werden. Die Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf Plattformen soll konstruktiv begleitet werden. Bei der Gestaltung von KI in der Arbeitswelt setzt die Koalition auf einen menschenzentrierten Ansatz, soziale und wirtschaftliche Innovation ebenso wie Gemeinwohlorientierung.

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