Frauengleichstellung

Lückenlos für Parität in der Arbeitswelt

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Quelle: Robert Kneschke_Dollarphotoclub

Systemrelevant und schlecht bezahlt: Die Parität in der Arbeitswelt ist für viele Frauen nicht erreicht. Wichtig dabei ist Unterstützung der Interessenvertretungen: mit Material, Instrumenten und sogar Beratung vor Ort. Wichtige Baustellen auf dem Weg zur Gleichstellung behandelt das Titelthema in der Zeitschrift »Gute Arbeit« 7/2020.

Ungleichheit bei der Erwerbsbeteiligung, bei der Bezahlung, bei der Verteilung der Sorgearbeit, bei der Rente: Frauen brauchen wirksame Gleichstellungsmechanismen – gegen die grassierende strukturelle Diskriminierung und für eine eigenständige Existenzsicherung. Ein Ehemann ist keine Altersvorsorge.

Zwar steigt Erwerbstätigenquote von Frauen seit den 1990er Jahren (von 57% auf 72%) und junge Frauen haben Männer beim Bildungsabschluss leicht überholt. Doch die wirtschaftliche Unabhängigkeit liegt noch im Argen: Zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen können auf keine langfristige Existenzsicherung bauen. Vier von zehn könnten auf sich gestellt mit ihrem Einkommen nicht den Bedarf für sich und ein Kind decken. Am besten setzt man in den Betrieben an – mit Information und Gleichstellungsinstrumenten.

DGB Projekt: Instrumente und Information

Das DGB-Projekt »Was verdient die Frau?« zielt auf die Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit, vor allem junge Frauen sollen sensibilisiert und können in den Betrieben angesprochen werden. Von Bedeutung ist die Familienphase: Während Väter dann oft beruflich Gas geben, treten Mütter eher eine Erwerbspause an. Damit sich die Rahmenbedingungen für beide Geschlechter verbessern und auf Parität abzielen, können die Interessenvertretungen aktiv werden. Was bietet ihnen das DGB-Projekt dafür?

Ein Angebot für Multiplikator*innen ist das „Sprungbrett in Aktion“. Unter www.was-verdient-die-frau.de/sia werden Materialien und Methoden für (betriebliche) Workshops und Veranstaltungen bereitgestellt. Ziel ist es, im Betrieb oder in der Verwaltung auch mit jungen Frauen ins Gespräch zu kommen und das Thema wirtschaftliche Unabhängigkeit in das Bewusstsein zu tragen.

  • Faktenblätter dienen der inhaltlichen Vorbereitung auf eine Veranstaltung. Zahlen, Daten, Fakten und Zusammenhänge des Themas sind darin aufbereitet.
  • PowerPoint Präsentationen unterstützen dabei, ein Thema in die betriebliche Öffentlichkeit zu tragen; zu den Präsentationen gibt es Stichwortsammlungen und Kommentare für Vortragende.
  • Methoden für erfolgreiche Workshops gibt es zu einzelnen Themen. Es wird erläutert, wie interaktive Ansätze umgesetzt und welches Ziel verfolgt werden kann.

Die betrieblichen Veranstaltungen und Workshops sind variabel einsetzbar und gut vorzubereiten. Alle Materialien können kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Als Service bietet das Projekt auch Multiplikator*innen-Schulungen vor Ort an, ab 15 Teilnehmer*innen kommen die Projekt-Mitarbeiter*innen deutschlandweit auch in den Betrieb oder die Verwaltung und schulen kostenlos vor Ort.

Es gibt zudem Webinare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Gleichstellungsbeauftragte. Betriebs- und Personalräte können durch Entsendungsbeschluss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs. 6 BPersVG (bzw. gemäß der entsprechenden Landesregelung) an Webinaren teilnehmen.

Diesen Beitrag in der Langfassung sowie weitere Artikel etwa zum Entgelttransparenzgesetz im Titelthema der Ausgabe »Gute Arbeit« 7/2020.

Weitere Informationen

Die Ausgabe 7/2020 im Überblick: »Frauengleichstellung: Der Geschlechterparität auf die Sprünge helfen« - mit diesen Beiträgen:

  • Laura Rauschnick: »Gender-Gaps schließen« (S. 8-12).
  • Dunja Langer: »Baustelle Lohngerechtigkeit« (S. 13-17).
  • Dunja Langer, Marion Weckes: »Wer die besten will …« (S. 18-21).
  • Interview mit Silke Raab: »Mutterschutz und SARS-CoV-2« (S. 22-23).
  • »BAG zur Gefährdungsbeurteilung«: Rechtsanwalt Jens Gäbert erläutert das Urteil von 2019 klar und umfassend (S. 27-30.)

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