Unternehmenskrise

Transparente Informationspolitik in Krisen

17. Mai 2024 Unternehmenskrise
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Quelle: © Kzenon / Foto Dollar Club

In unsicheren und beunruhigenden Zeiten ist eine effektive Krisenkommunikation entscheidend – sowohl im Unternehmen als auch in der Gesellschaft. Doch wie setzen Betriebsräte dieses Verständnis in der Praxis um? Und was zeichnet eine erfolgreiche Krisenkommunikation aus? Mehr dazu erfahrt Ihr von Marion Houben in »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2024.

Bei der Öffentlichkeitsarbeit in Krisensituationen geht es darum, neben der kontinuierlichen Informationspolitik des Betriebsrats auch die Psychologie der Krise zu berücksichtigen und die Glaubwürdigkeit zu wahren. Es ist wichtig, schnell und transparent zu kommunizieren, verschiedene Kommunikationskanäle zu nutzen und alle relevanten Zielgruppen und Stakeholder anzusprechen.

Besonders in Krisenzeiten besteht großes Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an fundierten Informationen über geplante Unternehmensveränderungen und Ereignisse, vor allem am Standort des Unternehmens. Mehr dazu, wie der Betriebsrat Krisen frühzeitig erkennt und ihnen begegnen kann, erfahrt ihr im Beitrag von Jürgen Markowski in »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2024 ab Seite 15.

Präsenz in alle Richtungen – Ebenen der Krisenkommunikation

Um alle Adressat:innen zu erreichen, sollte der Betriebsrat die vier Ebenen der Krisenkommunikation im Blick haben. Dazu gehören:

  • die eigene Pressearbeit und die Medienbetreuung
  • das Medien-Monitoring
  • die interne Unternehmenskommunikation
  • das Social-Media-Monitoring

Sobald Informationen zu Unternehmenskrisen an die Öffentlichkeit kommen, wird auch eine Stellungnahme des Betriebsrats erwartet. Die Entscheidung zwischen einer Pressemitteilung und einer Pressekonferenz des Betriebsrats hängt vom Ausmaß der Krise und dem öffentlichen Interesse ab. Statements und Pressemitteilungen sollten professionell verfasst sein und auf feste Medienkontakte verweisen. Ein eigenes Medien-Monitoring ist unerlässlich, um die Wirkung der Kommunikation zu verstehen und geeignete Maßnahmen festzulegen.

Durch eine aktive Medienzusammenarbeit kann der Betriebsrat seine Themen platzieren und seine Vision für die Zukunft der Beschäftigten und des Standorts vermitteln. Die Präsenz in den Medien fördert zudem die Vernetzung mit regionalen Partnern, die ein Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Region haben.
 

Zum Monitoring gehört auch das Social-Media-Monitoring. Häufig gibt es im Unternehmen ein internes Social-Network, auf dem der Betriebsrat zuallererst die Resonanz der Belegschaft zu geplanten Maßnahmen in Krisensituationen mitbekommt. Hier gilt es präsent zu sein, die wichtigsten Meinungsbilder wahrzunehmen und diesen Kanal ganz gezielt für die eigene Informationspolitik zu nutzen. Darüber hinaus ist es ratsam, die Diskussionen der Beschäftigten in anderen sozialen Netzwerken (wie Facebook, LinkedIn oder Telegram usw.) zu verfolgen.

Unverzichtbar sind die bewusste Planung und Gestaltung der Kommunikation im Unternehmen. Hier geht es darum, den Beschäftigten zu zeigen, dass der Betriebsrat in ihrem Sinne aktiv ist, sein Ohr bei der Belegschaft hat und die Interessen der Beschäftigten mit Nachdruck vertritt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen eine wertschätzende Kommunikation – immer, aber besonders im Fall einer Krise. Hier gilt es alle denkbaren Formate und Kommunikationswege zu nutzen und Orientierung zu geben. Die Meldungen sollten beruhigend und klärend wirken, sachlich sein und zeigen, dass Betriebsrat und Unternehmensleitung an einer Lösung arbeiten.

Welches sind bei erfolgreicher Krisenkommunikation die wichtigen Kernfragen? Wie informiere ich als Betriebsrat transparent, zielgerichtet und verlässlich die Belegschaft? Wie sieht eine Checkliste Krisenkommunikation aus? Alle diese Fragen werden in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2024 ab Seite 8 beantwortet. Abonnent:innen können den Beitrag auf Seite 8 hier lesen.

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