Entgeltfortzahlung auch für Organspender

19. Juni 2012

Im diesem Monat treten verschiedene Änderungen im Transplantationsrecht und in Kraft, um Menschen die Entscheidung für eine Organspende zu erleichtern. Während die Entscheidung für oder gegen eine Organspende künftig von jedem Krankenversicherten erfragt und auf der so genannten »Gesundheitskarte« gespeichert werden soll, wurde auch eine Erleichterung für Arbeitnehmer beschlossen, die sich für eine Lebendspende entschließen:

Ein neu in das Gesetz aufgenommener § 3a EFZG b estimmt künftig, dass jetzt auch eine Arbeitsverhinderung infolge einer Organspende eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit darstellt, aufgrund derer die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen haben. Der Arbeitgeber von der kann sich von der Krankenkasse bzw. dem privaten Krankenversicherungsunternehmen (ggf. anteilig mit der Beihilfe) des Organempfängers das fortgezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag zu erstatten ist.

Bisher hatten abhängig Beschäftigte, die einem Verwandten oder einer nahestehenden Person eine Niere oder Knochenmark spenden (sog. Lebendspende), keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Maßgabe des EFZG für die Zeit, in der vor und nach der Spendeoperation nicht gearbeitet werden kann. Das EFZG ordnete die Fortzahlung von sechs Wochen bisher im Falle einer Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit an.

Erweitert wurde zudem der Beistand der gesetzlichen Unfallversicherung für Organspender: Der Unfallversicherungsschutz umfasst künftig alle gesundheitlichen Schäden des Spenders, die über die regelmäßig mit einer Spende entstehenden Beeinträchtigungen hinausgehen und im ursächlichen Zusammenhang damit stehen. Der Eintritt eines solchen Gesundheitsschadens wird als Versicherungsfall der Unfallversicherung fingiert. Auf den zeitlichen Abstand zwischen Spende und Gesundheitsschaden kommt es nicht mehr an. Im Hinblick auf die Kausalität besteht eine – widerlegbare – gesetzliche Vermutung.

Mehr dazu:

  • »Bundestag beschließt Gesetze zur Neuregelung der Organspende« (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25.5.2012)
  • »Fragen und Antworten zur Neuregelung der Organspende« (Bundesministerium für Gesundheit)


© bund-verlag.de (ck)

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