Betriebsratswahl

Betriebsrat von VW Wolfsburg bleibt im Amt

31. August 2023 Betriebsratswahl
Dollarphotoclub_54667173_160503
Quelle: © Fontanis / Foto Dollar Club

Die Anfechtung der Betriebsratswahl bei Volkswagen im Werk Wolfsburg im Jahre 2022 ist unbegründet - so das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem heute veröffentlichten Beschluss. Damit hob das LAG eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig auf, das die Wahl im VW-Werk für unwirksam erklärt hatte.

Darum geht es

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte auf den Antrag von neun wahlberechtigten Arbeitnehmern aus dem VW-Werk Wolfsburg die Betriebsratswahl aus dem Jahre 2022 für unwirksam erklärt.

Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf verschiedenen Listen für die Betriebsratswahl kandidierten. Sie stützen ihre Anfechtung im Wesentlichen auf folgende Punkte:

  • Der Vorrang der Urnenwahl vor der Briefwahl sei missachtet worden, indem der Wahlvorstand für alle im Homeoffice oder in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet habe;
  • viele Wahlberechtigte hätten die Briefwahlunterlagen verspätet erhalten;
  • die Briefwahlrückläufer seien nicht hinreichend gegen Entwendung und Manipulation geschützt worden;
  • die Wahlwerbung der nicht von der IG Metall aufgestellten Listen sei behindert worden.

Das sagt das Gericht

Das LAG Niedersachsen hat am 30. August 2023 den Beschwerden der Volkswagen AG und des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig stattgegeben. Das LAG ist der Auffassung, dass die zur Anfechtbarkeit führenden Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren nicht vorlagen, so die Pressemitteilung des Gerichts.

Weg zum Bundesarbeitsgericht eröffnet

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen hat das LAG Niedersachsen die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen. Es ist daher zu erwarten, dass auch das BAG noch über die Betriebsratswahl im Wolfsburger VW-Werk entscheiden wird.

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

LAG Niedersachsen (30.08.2023)
Aktenzeichen 13 TaBV 46/22
LAG Niedersachsen, Pressemitteilung vom 31.8.2023
Micha Heilmann, u.a.
Normales und vereinfachtes Wahlverfahren (Software mit Wahlunterlagen und Handlungsanleitung als PDF-Datei)
68,00 €
Mehr Infos
Micha Heilmann, u.a.
Grundwissen für Betriebsräte und Wahlvorstände
39,90 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren