Betriebsvereinbarung

Darauf sollten Sie bei einer Betriebsvereinbarung achten

07. September 2017
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Quelle: DOC RABE Media_Dollarphotoclub

Die Betriebsvereinbarung ist das zentrale Regelungsinstrument für Betriebsräte. Sie ist eine Art Vertrag, in dem Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer vereinbart sind. Worauf Sie dabei achten sollten und was auf keinen Fall in eine Betriebsvereinbarung gehört, erklärt Nadine Burgsmüller in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 9/2017 .

Betriebsvereinbarungen müssen vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat gemeinsam beschlossen und dann schriftlich fixiert werden. Die Folgen sind weitreichend, denn genau wie beim Gesetz und bei Tarifverträgen, müssen sich beide Seiten an die getroffenen Regelungen halten. Deswegen sollten Betriebsräte vor Verhandlung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung sowohl die Formvorschriften kennen als auch den möglichen Inhalt gründlich prüfen.

Worauf muss geachtet werden?

Zuerst muss der Betriebsrat in einer Betriebsratssitzung einen Beschluss fassen. Hat der Betriebsrat dem Abschluss der Betriebsvereinbarung zugestimmt und sind die Formalien wie die Unterschriften erledigt, muss der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auslegen. Und er muss sie dann auch umsetzen.

Was darf (nicht) geregelt werden?

Was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden darf, wird begrenzt durch den Vorrang des Gesetzes und des Tarifvertrages. Das bedeutet: Durch eine Betriebsvereinbarung darf kein Gesetz - wie etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - eingeschränkt werden. Auch Dinge wie Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch einen Tarifvertrag geregelt werden, dürfen normalerweise nicht in die Betriebsvereinbarung.

Keine Mitbestimmungsrechte aufgeben

Ganz wichtig auch: Der Betriebsrat darf mit einer Betriebsvereinbarung nicht seine Mitbestimmungsrechte aufgeben. Der Arbeitgeber darf bei einem Mitbestimmungsthema nicht das letzte Wort haben.

Wie eine Betriebsvereinbarung sich auf die Arbeitsverträge der Beschäftigten auswirkt, warum pauschale Zustimmungen gefährlich sind und warum der Arbeitgeber zuerst einen Entwurf bekommen sollte – das erläutert Rechtsanwältin Nadine Burgsmüller im Beitrag »Entscheidende Regeln für den Betrieb« in AiB 9/17 ab S. 56.

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