Arbeitsschutz

Experten-Interview zum Arbeitsschutz

26. April 2017
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Quelle: Bund-Verlag GmbH

Ein wirksamer Arbeitsschutz ist in einer sich schnell drehenden, anspruchsvollen Arbeitswelt eine gute Versicherung. Verlässliche gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für alle Unternehmen sind wichtig und unerlässlich. Wir haben unseren Experten Prof. Dr. Ralf Pieper befragt. Er ist Autor unseres druckfrischen Kommentars zum Arbeitsschutzrecht . Für ihn gehört der Arbeitsschutz auf die Werkbank eines jeden Gremiums.

1. Was sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz?

Das Arbeitsschutzgesetz (1996) bestimmt die Grundpflichten des Arbeitgebers. Es ist, neben dem Arbeitszeitgesetz (1994), das »Grundgesetz« des betrieblichen Arbeitsschutzes. Das Arbeitssicherheitsgesetz (1974) verpflichtet den Arbeitgeber, für eine angemessene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Fachkunde im Betrieb zu sorgen. Dazu kommt eine Reihe von speziellen Arbeitsschutzverordnungen, von denen für alle Betriebe die Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (2013), die Arbeitsstättenverordnung (2004/2016) und die Betriebssicherheitsverordnung (2015; Verwendung von Arbeitsmitteln) grundlegend sind. Vorschriften der Berufsgenossenschaften und staatliche Regeln flankieren diese Bestimmungen.

2. Welche Bedeutung hat der Arbeitsschutz für Betriebsräte?

Betriebsräte haben die Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Betriebsräte verfügen beim Arbeitsschutz über Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmung kann ausgeübt werden, wenn ausfüllungsbedürftige Bestimmungen in den Rechtsvorschriften vorliegen, was überwiegend der Fall ist. Dies ist erfahrungsgemäß für Betriebsräte und Einigungsstellen eine große Herausforderung.

3. Wozu braucht man einen Kommentar zum Arbeitsschutzrecht?

Der Kommentar für die Praxis macht insbesondere die Verzahnung der Bestimmungen untereinander deutlich. Viele Regelungen in den Vorschriften sind nicht selbsterklärend. Daher sind Hinweise auf das Regelwerk und wissenschaftliche Erkenntnisse eingearbeitet.

4. Was sind die wesentlichen Neuerungen Ihres Kommentars zum ArbSchR, was zeichnet ihn in der sechsten Auflage besonders aus?

Zum einen sind es vor allem die Neukommentierungen der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung. Zum anderen wurde die Kommentierung zu einigen anderen Bestimmungen wesentlich erweitert. Ein Beispiel dafür sind die Grundsätze des Arbeitsschutzes in § 4 des ArbSchG, die das Grundsatzprogramm für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb darstellen. Dabei werden insbesondere die Zusammenhänge mit Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Diskriminierungen sowie mit Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Inklusion systematisch einbezogen.

© bund-verlag.de (ls)

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