Arbeitsschutz

Der Begriff »Arbeitsschutz« umfasst alle rechtlichen, organisatorischen, medizinischen und technischen Regeln und Maßnahmen zum Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit der Beschäftigten. Der Arbeitsschutz befasst sich mit der Vermeidung von Arbeitsunfällen und dem Gesundheitsschutz, etwa mit der Einwirkung von Gefahrstoffen oder Lärm und mit psychischen Belastungen sowie dem Mutter- und Jugendschutz.

Ziel ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen.

Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt. Verlässliche gesetzliche Grundlagen und rechtssichere Rahmenbedingungen für alle Unternehmen sind als Basis unerlässlich.

Das wichtigste Gesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz. Weitere Regelungen finden sich in Gesetzen wie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) oder dem Produktsicherheitsgesetz und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Bei fast allen Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Arbeitsschutz betreffen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. 

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Dies kann besonders wirksam durch eine nachhaltige Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens erreicht werden.

Ferner unterweist der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und trifft Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen.

Bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmen Gestaltungsspielräume, um den unterschiedlichen Gegebenheiten eines jeden Betriebes gerecht werden zu können.

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert.

 

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