Betriebsübergang

Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil auf ein anderes Unternehmen über, so handelt es sich um einen Betriebsübergang. Häufigste Form ist der Unternehmensverkauf.

Alle Arbeitsverträge der Arbeitnehmer gehen beim Betriebsübergang auf den neuen Betrieb über (§ 613 a BGB). Die Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht, riskieren damit aber die Kündigung.

Der bisherige Betriebsrat bleibt auch nach einem erfolgten Betriebsübergang weiterhin im Amt, wenn der bisherige Betrieb komplett übergeht.

Wird nur ein Betriebsteil abgespalten, so ist entweder der Betriebsrat des neuen Unternehmens zuständig oder der bisherige Betriebsrat hat ein Übergangsmandat.

Unklar ist, was mit den alten Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen im Falle eines Betriebsübergangs passiert. Mindestens für ein Jahr laufen beide weiter.

 

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