Betriebsversammlung

Nichtöffentliche Versammlung aller Arbeitnehmer des Betriebs. Diese sollen über sie betreffende Fragen (durch den Betriebsrat, den Arbeitgeber, den Gewerkschaftsvertreter) informiert werden und der Betriebsrat stellt seine Tätigkeiten dar.

Die Betriebsversammlung ist mindestens viermal im Jahr durchzuführen. Die Zeit der Teilnahme an den regelmäßigen Versammlungen einschließlich etwaiger zusätzlicher Wegezeit ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.

Die Leitung der Betriebsversammlung obliegt dem/der Betriebsratsvorsitzenden. Bei dem Betriebsratsvorsitzenden liegt auch das Hausrecht während der Versammlung einschließlich der Zugangswege zum Versammlungsraum.

Der Arbeitgeber ist zu den Betriebsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.

Neben den betrieblichen Fragen können auch außerbetriebliche Angelegenheiten zum Thema der Betriebsversammlung gemacht werden (z. B. Tarifpolitik, Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik), sofern sie den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen. Auch Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer sollten Themen auf Betriebsversammlungen sein.

Sie haben noch Fragen zur Betriebsversammlung? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten 7 Fragen zur Betriebsversammlung.

 

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