Gewerkschaft

Gewerkschaften sind frei gebildete, demokratisch strukturierte Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie vertreten und fördern deren Interessen gegenüber den Arbeitgebern und ihren Verbänden, namentlich in Tarifverhandlungen.

Die Freiheit, eine Gewerkschaft zu bilden oder ihr anzugehören, gehört zu den von der Verfassung garantierten Grundrechten, ebenso die Betätigungsfreiheit dieser Vereinigung (sog. Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG).

Die Vertretung der der abhängig Beschäftigten ist in Deutschland zweigeteilt: Im Betrieb/Unternehmen findet die Interessenvertretung fast ausschließlich durch den Betriebsrat statt, der einer Friedenspflicht unterliegt. Die Gewerkschaft haben aber auch im Rahmen der Betriebsverfassung bestimmte Rechte und Pflichten, wenn sie „im Betrieb vertreten“ sind, d.h. wenn zumindest ein Mitglied der Belegschaft der Gewerkschaft angehört.

Ihre wichtigste Aufgabe in diesem Zusammenhang besteht darin, den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung bei ihrer Arbeit zu unterstützen (§ 2 Abs. 1 BetrVG).

 

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