Kettenbefristungen

Lehrerin erfolgreich entfristet

12. April 2013

Nach insgesamt zehn Jahren befristeter Tätigkeit muss eine hessische Grundschullehrerin nun unbefristet eingestellt werden. Das Arbeitsgericht Gießen legt in seinem Urteil überzeugend dar, weshalb Kettenbefristungen mit einer derart langen Gesamtdauer rechtsmissbräuchlich sind.

Der Fall:

Im Rahmen von insgesamt 18 Halbjahres- und Jahresverträgen – einschließlich aller Änderungsverträge – hatte eine 40 Jahre alte Pädagogin mit voller Lehramtsbefähigung über zehn Jahre lang Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen in Hessen vertreten.

Diese hohe Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse hielt sie für institutionellen Missbrauch und klagte vor dem Arbeitsgericht Gießen auf Entfristung. Die Rechtsmissbrauchstatbestände, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 18.07.2012 benannt habe, seien erfüllt ( BAG, Urteil vom 18.07.2012, Aktenzeichen: 7 AZR 443/09, 7 AZR 783/10 ).

Das Land Hessen wies die Vorwürfe zurück und begründete die befristeten Verträge mit der schlechten Examensnote der Klägerin – diese hat ihre Staatsexamina mit den Noten 2,0 und 4,0 abgeschlossen. In der entsprechenden Bewerber-Rangliste ist die Klägerin nicht unter den ersten 50 Bewerbern enthalten.

Die Entscheidung:

Das Arbeitsgericht Gießen entschied nun zu Gunsten der Pädagogin.

Denn ein institutioneller Rechtsmissbrauch der Befristungsmöglichkeit liegt tatsächlich vor.

Dieser beruht auf

  • der sehr langen Gesamtdauer der Befristungen
    und auf
  • der außergewöhnlich hohen Anzahl der aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber.


Die Richter stellten fest, dass es sich im Fall der Klägerin um die Abdeckung eines Dauerbedarfs handle, der auch durch fest angestellte Lehrkräfte erbracht werden könne.

Die Frage des Rechtsmissbrauches stehe dabei in keinem Zusammenhang mit der Examensnote der Klägerin.

Quelle:

ArbG Gießen, Urteil vom 08.03.2013

Aktenzeichen: 10 Ca 538/12

PM der Landesrechtsstelle der GEW Hessen vom 11.03.2013

Lesetipp der Online-Redaktion:

Neue Rechtsprechung zu »Kettenbefristungen« von Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht Berlin in »Der Personalrat« Ausgabe 2/2013, S. 54 - 58

© bund-verlag.de - (jes)

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