Projekt: | Transformation durch Digitalisierung und Automatisierung in der Frontend-Fertigung Regensburg |
Bewerber/in: | Betriebsrat der Infineon Technologies AG, Regensburg |
Beschäftigtenzahl: | mehr als 1000 |
Branche: | Halbleiterproduktion |
Gewerkschaften: | IG Metall |
Stichworte zum Projekt
Das Gremium wurde im September 2018 darüber informiert, dass für die Front-End-Produktion erhebliche Investitionen in die Transformation in Form von Digitalisierung und Automatisierung geplant sind. Die Umsetzung sollte baldmöglichst gestartet und bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022/23 abgeschlossen werden. Diese Entscheidung traf auf breite Zustimmung des Betriebsrats, der bereits mehrfach gegenüber der Betriebsleitung argumentiert hatte, dass in die Zukunftsfähigkeit des Standortes investiert werden muss. Aus diesen Gründen unterstützte der Betriebsrat die bevorstehende Digitalisierung und Automatisierung der Front-End-Produktion konstruktiv.
Vorgehen
Da es sich dabei um eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG handelt, wurden Verhandlungen über einen Interessenausgleich aufgenommen. In einem ersten Schritt wurde die Belegschaft im kontinuierlichen Schichtbetrieb über die bevorstehende Automatisierung informiert und das weitere Vorgehen aufgeklärt. Bei den daraus resultierenden Diskussionen konnten erste Fragen geklärt und Anregungen für den Interessenausgleich aufgenommen werden. Außerdem hat sich das Gremium nach §111 BetrVG sachverständige Unterstützung geholt. Zur Vorbereitung der Verhandlungen wurde ein Fragenkatalog für den Arbeitgeber ausgearbeitet. Die erhaltenen Antworten dienten dazu, die aus Arbeitnehmersicht wesentlichen Aspekte und Auswirkungen zu identifizieren und im Laufe der Verhandlungen immer weiter zu präzisieren.
Ergebnisse
Die Zielsetzung des Betriebsrates war es, die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsplätze zu erhalten und die Einführung von niedrigeren Entgeltgruppen zu verhindern, sowie monotone Tätigkeiten zu vermeiden. Außerdem sollen Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit betroffenen Kolleginnen und Kollegen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die neue Arbeitsumgebung erhalten. Der Betriebsrat konnte mit dem Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten einen Interessenausgleich aushandeln, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt und negative Folgen für die Belegschaft ausschließt. So wurde zum Beispiel nicht nur der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen festgeschrieben, sondern auch die Erhaltung der Stammpersonalstärke auf Basis der zum Zeitpunkt der Verhandlungen bestehenden Wirtschaftslage. Außerdem regelten die Parteien Fragen zur Eingruppierung und Maßnahmen zur Qualifizierung. Zudem wurde die umfangreiche Beteiligung des Betriebsrats in Form eines Monitoringprozesses vereinbart.