Gesetzentwurf

Gesetz zur Weiterentwicklung der Unfallversicherung

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Quelle: © alibaba / Foto Dollar Club

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll das Recht an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt angepasst werden. Welche Bereiche betroffen sind, zeigen wir hier.

Die Änderungsbedarfe betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:

Unfallversicherungsschutz im Ausland: Der zunehmend fragilen Sicherheitslage im Ausland wird dadurch begegnet, dass für alle Personen, die im Ausland vergleichbare Tätigkeiten erbringen, ein vergleichbares Schutzniveau im beruflichen und im beruflich veranlassten privaten Bereich ermöglicht wird.

Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zu Schulen und Kindertagesstätten: Neuen familiären Realitäten bei der Kinderbetreuung wird dadurch Rechnung getragen, dass der Wegeunfallversicherungsschutz bei der Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita an das Umgangsrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs geknüpft wird.

Unfallversicherungsschutz von Studierenden: Im Bereich des Unfallversicherungsschutzes für Studierende werden Schutzlücken bei der Anfertigung von Pflichtarbeiten sowie für Früh- und Jungstudierende geschlossen.

Unfallversicherungsschutz von Früh- und Jungstudierenden und von Bewerberinnen und Bewerbern bei Auswahlverfahren: Im Bereich des Unfallversicherungsschutzes für Studierende werden Schutzlücken bei der Anfertigung von Pflichtarbeiten sowie für Früh- und Jungstudierende geschlossen.

Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und Bürokratieabbau

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Den vollständigen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findet Ihr hier.

Quelle:

Meldung des BMAS vom 21.2.2024; Referentenentwurf des BMAS vom 21.2.2024

© bund-verlag.de (ls)

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