Cannabis-Gesetz

Was das Cannabis-Gesetz für die Arbeitswelt bedeutet

26. Februar 2024 Cannabis-Gesetz
Cannabis
Quelle: pixabay

Am 1.4.2024 tritt das neue Cannabis-Gesetz (CanG) in Kraft. Das hat das Parlament am 23.2.2024 beschlossen. Das Gesetz hat Folgen für den betrieblichen Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen Präventionsmaßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Belegschaft zu gewährleisten. Sie können den Konsum im Betrieb untersagen.

Kern des neuen Gesetzes ist die Liberalisierung des Cannabiskonsums in begrenztem Umfang. Maximal 25 Gramm pro Tag können über nicht kommerzielle Vereine bezogen werden. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen pro Person erlaubt sein. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum weiterhin verboten bleiben.

Sind betriebliche Regelungen notwendig?

In Betrieben wird man nun – nach Wegfall des gesetzlichen Verbots – überlegen, ob interne Regelungen nötig sind, um den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu untersagen. In Betracht kommen Betriebsvereinbarungen. Da für die Mehrheit der Unternehmen weder Schnelltests noch Blutentnahme bei ihren Beschäftigten in Frage kommen, liegt der Fokus auf Prävention. Ob zukünftig Schnelltests bei Berufsgruppen wie Kranführern, LKW-Fahrern oder Gabelstaplerfahrern angewendet werden, wie dies für Alkohol mit Alkohol-Interlocks bereits möglich ist, bleibt abzuwarten. 

Bereits jetzt regelt die DGUV Vorschrift 1, dass Versicherte sich nicht in einen Zustand versetzen dürfen, der sie selbst oder andere gefährden könnte, sei es durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel. Auch dürfen Unternehmer Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr auszuführen, nicht beschäftigen. Diese Regelungen gelten auch im Falle von Cannabis-Konsum.

Was gilt für die Gefährdungsbeurteilung?

Cannabiskonsum wird genauso wie Alkohol und andere Suchtmittel als Risiko für Mitarbeiter betrachtet. Ist der Cannabiskonsum am Arbeitsplatz relevant, muss er in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Hier sind einige mögliche Maßnahmen:

  • Bestehende Vereinbarungen oder Richtlinien zu Suchtmitteln um Cannabis erweitern oder bei Bedarf neue Regeln einführen.
  • Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter, Vorgesetzte und andere relevante Personen durchführen.
  • Führungskräfte sollten als Vorbilder fungieren.
  • Arbeitsbedingungen verbessern, um den Missbrauch zu reduzieren.
  • Vorgesetzte sollten frühzeitig eingreifen, wenn Missbrauch vorliegt.
  • Drogenberatungsstellen zur Unterstützung hinzuziehen.
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Therapiemöglichkeiten und bei der beruflichen Wiedereingliederung nach einer erfolgreichen Therapie bieten.

Am 22.3.2024 berät der Bundesrat den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf. Mehr lest Ihr hier:

Cannabisgesetz bleibt umstritten (bund-verlag.de)

© bund-verlag.de (fro)

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