Menschenrechte

Europäisches Lieferkettengesetz setzt sich durch

29. April 2024 Lieferkettengesetz
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Das EU-Parlament hat den umstrittenen Entwurf zum europäischen Lieferkettengesetz angenommen. Das Gesetz soll die Menschenrechte stärken und Kinder- und Zwangsarbeit vorbeugen.

Nach dem Gesetz sind Unternehmen künftig verpflichtet, für die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette zu sorgen und Verstößen oder Missständen vorzubeugen oder sie zu beheben. Gemeint sind damit insbesondere Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften, Artenschwund, Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Naturerbe. 

Unternehmen müssen hierfür Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie mit Blick auf ihre Tochterunternehmen und ihre Geschäftspartner ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Gegebenenfalls sollte sich das Unternehmen von seinem Geschäftspartner vertraglich zusichern lassen, dass dieser den Verhaltenskodex des Unternehmens einhält, indem er auch von seinen Partnern entsprechende vertragliche Zusicherungen einholt.

Für wen gilt das Gesetz?

Betroffen sind ab 2027 zunächst nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit, ein Jahr später sinkt die Grenze auf 4.000 Beschäftigte und 900 Millionen Umsatz. Ab 2029 gilt das Gesetz für alle Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Mio. EUR.

Kontrolle durch die Mitgliedsstaaten

Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen eine Aufsichtsbehörde schaffen, die kontrolliert, ob die Unternehmen Ihre Sorgfaltspflichten einhalten. Für den Fall von Verstößen soll die Aufsichtsbehörde Strafen verhängen. Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten sollen miteinander vernetzt sein und im Austausch stehen.

Deutschland uneinig

Innerhalb der Bundesregierung gehen die Meinungen zum Gesetzesentwurf auseinander. Die FDP befürchtet eine zu starke Belastung für Unternehmen. Die SPD befürwortet das Gesetz und sieht darin eine Stärkung der Menschenrechte.

In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz. Wesentlicher Unterschied zum europäischen Gesetzesentwurf: Die neue EU-Regelung wird eine zivilrechtliche Haftung für Firmen enthalten. Unternehmen haften also direkt für Sorgfaltspflichtverletzungen. Nach dem deutschen Lieferkettengesetz gibt es eine solche Haftung für Betriebe nicht.

Die Bundesregierung plant nach Aussagen des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aber eine Entlastung bei den Berichtspflichten der Unternehmen: »Wir haben vereinbart, in der Koalition dafür zu sorgen, dass das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Regelung im Übergang nicht zu doppelten Berichtspflichten führen.«

Zustimmung der Mitgliedsstaaten

Die EU-Staaten müssen dem Gesetzesentwurf nun noch offiziell zustimmen. Hier ist mit einer Mehrheit zu rechnen.

© bund-verlag.de (cs)

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