Preisträger Gold

Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg- Vorpommern, Schwerin

Projekt: Arbeitszeitregelung für die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte an öffentlichen Schulen in MV

►Beitrag in "Der Personalrat" 5/2023

„Unterstützende pädagogische Fachkräfte leisten wertvolle pädagogische Arbeit – dafür brauchen sie ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung“

Die GEW-Fraktion des Lehrerhauptpersonalrats

Bewerber/in: Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg- Vorpommern, Schwerin
Projekt:

Arbeitszeitregelung für die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte an öffentlichen Schulen in MV

Beschäftigtenzahl: 501 bis 1000
Projektzeit: 2015 bis 2020

 

Kurzbeschreibung des Projekts:
Abschluss einer Dienstvereinbarung zu Regelungen für die Arbeitszeit der unterstützenden pädagogischen Fachkräfte (upF) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere

  • zu Anrechnungszeiten für die Vor- und Nachbereitung der Tätigkeit an Schülerinnen und Schülern
  • zum Einsatz in der unterrichtsfreien Zeit
  • zum Einsatz bei Schulwanderungen und Schulfahrten
  • sowie dem ausnahmsweisen Einsatz als Lehrkraft.

Ausgangslage:
Im Zuge der Inklusionsstrategie des Landes M-V wurden vermehrt unterstützende pädagogische Fachkräfte (in der Regel staatlich anerkannte Erzieher:innen) in allen unterschiedlichen Schularten eingesetzt. Für Erzieher:innen in Kindertagesstätten gilt laut Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V eine Anrechnung von fünf Stunden pro Vollzeitstelle wöchentlich für die mittelbare pädagogische Arbeit, also Zeiten für die Vor- und Nachbereitung. Im Gegensatz dazu gab es für die Arbeitszeit der upF im Schulbereich bis dahin keine landeseinheitlichen Regelungen. Wegen der unterschiedlichen Arbeitsweise an den Schulen wollten wir transparente, verlässliche und landesweit gültige rechtssichere Regelungen schaffen.

Vorgehen:
Bereits 2015 ist der LHPR auf Initiative der GEW-Fraktion an das Bildungsministerium herangetreten, eine entsprechende Dienstvereinbarung (DV) gemeinsam zu erarbeiten und abzuschließen. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des LHPR (Vorsitzende und weitere LHPR-Mitglieder) gebildet.
Die Bereitschaft des Landes für eine solche Regelung war erwartbar gering. Durch die beharrliche Verfolgung dieses Ziels gelang es den Mitgliedern der GEW-Fraktion mit Unterstützung der GEW-Landesrechtsschutzstelle in der Arbeitsgruppe, regelmäßig an der Dienstvereinbarung zu arbeiten und die zwischenzeitlich stockenden Verhandlungen mit dem Ministerium immer wieder aufzunehmen und schließlich zum Ergebnis zu führen.

Endergebnis:
Am 30.09.2020 unterzeichneten die Verhandlungspartner nach mehrjährigen und teilweise zähen Verhandlungen eine entsprechende DV, die zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist. Erstmals gibt es damit Regelungen für die Anrechnung von Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit der upF und für die Teilnahme an Schulfahrten und Schulwanderungen sowie dem ausnahmsweisen Einsatz als Lehrkraft.
Wie von der GEW und dem LHPR angestrebt, enthält die DV einheitliche und transparente Regelungen für die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte an allen Schularten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten der Dienstvereinbarung ermöglichte den Schulen die Umsetzung vorzubereiten. Unterstützend begleitete der LHPR diese Vorbereitungsphase und verabredete mit dem BM erklärende Hinweise zur Umsetzung der Dienstvereinbarung an die Schulen weiterzuleiten.
Es besteht Einigkeit darüber, nach einer Laufzeit von zwei Jahren, die in dieser DV getroffenen Regelungen, insbesondere zu Zeiten der Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, über die planmäßige Arbeitszeit hinausgehenden Zeiten bei Schulfahrten und Schulwanderungen und zur Urlaubsregelung auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit zu überprüfen.