Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2022

Projekt: Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Telearbeit
Bewerber/in: Personalrat der Bosch BKK, Stuttgart
Beschäftigtenzahl: ca. 400
Projektzeit: 11/2021 bis 1/2022

 

Kurzbeschreibung

Um für Beschäftigte der Bosch BKK einen Arbeitsplatz auch zu sichern an Standorten ohne gewachsenen Bezug zu einem Bosch Werk, wurde Anfang 2022 eine Dienstvereinbarung (DV) zur Telearbeit abgeschlossen. Diese geht über die im Herbst 2021 aktualisierte DV zum mobilen Arbeiten hinaus, um nicht zuletzt die gesetzlichen Auflagen für die Telearbeit sicherstellen zu können. Für die Betroffenen schafft diese DV nicht nur Sicherheit hinsichtlich ihrer weiteren Beschäftigung, sondern auch bezüglich ihrer Arbeitsbedingungen an einem Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld.
Es wurde mit dieser neuen DV zugleich die Chance ergriffen, eine verbindliche Grundlage zu schaffen für Einzelfälle im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Motiv

Da die Geschäftsführung der Bosch BKK beabsichtigt, in den kommenden Jahren einzelne Geschäftsstellen aus Kostengründen aufzugeben, bestand Konsens, für die betroffenen Mitarbeiter*innen frühzeitig eine Sicherheit hinsichtlich ihrer Beschäftigung zu schaffen. In den zur Gestaltung einer inhaltlichen Neu-Ausrichtung der BKK eingerichteten internen Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass der Personalrat auf Dauer eine Schließung der Geschäftsstellen nicht verhindern könnte. Insofern hat sich das Gremium entschlossen, gemeinsam mit den voraussichtlich betroffenen Kolleg*innen Voraussetzungen zu schaffen, um die dauerhafte Tätigkeit außerhalb einer Geschäftsstelle nicht zuletzt im Sinne von Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz gestalten zu können. Die Geschäftsführung war von Anfang an offen für einen konstruktiven Dialog mit diesen Zielen.

Vorgehen

Schon weit vor Beginn der Verhandlungen hat der Personalrat mit den potenziell betroffenen Kolleg*innen Kontakt zu diesem Thema aufgenommen, um deren Perspektive und Erwartungen in alle weiteren Überlegungen und Maßnahmen einbeziehen zu können. Die Geschäftsführung konnte überzeugt werden, dass Personalrat mit Geschäftsführung und zuständigen Führungskräften gemeinsam in vor-Ort-Gesprächen mit den Kolleg*innen über die geplanten Veränderungen beraten. Auch die Ergebnisse dieser Gespräche schufen eine gute Grundlage für die spätere Dienstvereinbarung.
Der erste von der Personalabteilung erstellte Entwurf für diese DV wurde intensiv vom Personalrat überarbeitet. Erneut wurden an diesem Punkt die Perspektiven und Wünsche der Zielgruppe abgefragt und konnten im weiteren Verlauf der Verhandlungen in die zukünftige DV eingearbeitet werden.
Parallel dazu wurde geprüft, welche Betriebsvereinbarungen zu Formen der Telearbeit bei Bosch existieren und was hieraus ggf. übernommen werden könnte. Außerdem wurde das Netzwerk der BKK-Personalräte zu etwaigen Vereinbarungen konsultiert.

Ergebnis

Es konnte im Januar 2022 eine Dienstvereinbarung zur Telearbeit abgeschlossen werden, die von den von Schließung betroffenen Mitarbeiter*innen sehr positiv aufgenommen wurde. Sie erkannten in dem Text viele ihrer Anregungen und Interessen wieder. Die erste Kollegin, die sich in Telearbeit begeben wird, berichtete von einem sehr konstruktiven Austausch mit ihren Führungskräften und davon, dass sie sich über ihre berufliche Zukunft keine Sorgen mehr mache.