Projekt: | Dienstvereinbarung zum Homeoffice |
Bewerber/in: | Hauptpersonalrat DAK-Gesundheit, Dortmund |
Beschäftigtenzahl: | ca. 12000 |
Projektzeit: | 3/2020-10/2021 |
Kurzbeschreibung
Dienstvereinbarung für alle Kolleginnen und Kollegen zur dauerhaften Nutzung von Homeoffice
Ausgangslage
In der Vergangenheit gab es lediglich für manche Beschäftigte aus dem Vertrieb die Möglichkeit mobiler Arbeit. Alle anderen Bereiche wurden in den Dienststellen vor Ort in Präsenz abgebildet. Im Frühling 2020 erreichte Deutschland die Corona-Pandemie. Der Hauptpersonalrat entwickelte und verabredete daraufhin kurzfristig Lösungen im Rahmen eines „Solidarpaktes“ – für die Aufrechterhaltung des Versichertenservice und der Versichertenversorgung, aber v. a. zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Daraus erarbeitete der Hauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung zum dauerhaften Arbeiten im Homeoffice.
Vorgehen
Der vereinbarte Solidarpakt war Grundlage der weiteren Verhandlungen zur Dienstvereinbarung Homeoffice. Er beinhaltete weitreichende und unkomplizierte Lösungen zum Arbeiten von Zuhause aus in der Corona-Pandemie (u.a. Arbeitsbefreiungen zur notwendigen Kinderbetreuung, flexible Urlaubsregelungen, Ausweitung des Arbeitszeitrahmens und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten). Das Hauptaugenmerk lag dabei auf dem Schutz der Beschäftigten durch die Möglichkeit, so viel wie möglich von Zuhause aus arbeiten. Dies gelang unter anderem durch eine großangelegte „Token“-Offensive, durch die die Kolleginnen und Kollegen unkompliziert mit ihren privaten Endgeräten im DAK-Gesundheit-System arbeiten konnten. Es wurde somit eine maschinelle Lösung gefunden, um sämtliche Versichertendaten sicher zu verschlüsseln und auch die telefonische Erreichbarkeit der DAK-Gesundheit aus den privaten Haushalten heraus sicherzustellen. Die Regelungen des Solidarpaktes wurden noch viermal bis einschließlich 30.04.2022 verlängert. In der Zwischenzeit wurden Verhandlungen über die vom Hauptpersonalrat entworfene Dienstvereinbarung zur dauerhaften Möglichkeit des Arbeitens von Zuhause aus aufgenommen. Der erste Entwurf stammt aus März 2021 und der Abschluss erfolgte am 01.10.2021. Die Freiwilligkeit der Beschäftigten stand dabei für den Hauptpersonalrat immer im Vordergrund.
Ergebnis
Eine der modernen Arbeitswelt entsprechende Dienstvereinbarung, die zwei Möglichkeiten vorsieht:
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Arbeiten von Zuhause aus wurden bewusst niederschwellig angesetzt, damit möglichst viele Beschäftigte daran teilhaben können. Die DV fördert die Gesundheit der Mitarbeitenden durch weniger Zeit- und Reisestress und steigert die Zufriedenheit, z.B. durch eine bessere Work-Life-Balance. Zugleich werden Wege und Ressourcen eingespart, was den ökologischen Fußabdruck der DAK-Gesundheit verbessert und einen positiven Effekt auf unsere Umwelt hat. Die Resonanz auf die DV ist mit einer aktuellen Teilnahmequote von 77 % überwältigend groß - derzeit haben rund 8.400 Kolleg:innen einen Antrag auf Homeoffice gestellt. Dies bestätigt die vom PR iniitierte Möglichkeit des Arbeitens von Zuhause als von den Beschäftigten „gewünscht“, innovativ, zukunftsorientiert.