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Was ist ein Betriebsrat?
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Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs. In allen Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, ist ein Betriebsrat zu wählen (vgl. § 1 BetrVG). Der Betriebsrat nimmt die Beteiligungsrechte wahr, die die Belegschaft nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat. Im Kern sind das Überwachungs-, Schutz- und Gestaltungsaufgaben (§ 80 BetrVG). Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen dem Betriebsrat Informationsrechte, Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte zu. Wie Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte möglichst umfassend und effektiv wahrnehmen, erfahren Sie in unseren Top-Themen für den Betriebsrat: Betriebsratswahl, Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung, Arbeitsschutz und Beschäftigtendatenschutz. Dort haben wir wissenswerte Grundlagen, Urteile und Empfehlungen für eine gute Betriebsratsarbeit zusammengefasst. |
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Top-Themen für den Betriebsrat
Betriebsratswahl
Ein Einblick in das nötige Wissen zu den verschiedenen Wahlverfahren, Fristen und Minderheitengeschlecht.
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Arbeitsschutz
Im Fokus: Mitbestimmungsrechte und Überwachungsmöglichkeiten des Gremiums zum Thema Arbeitsschutz.
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Betriebsratsarbeit
Grundlegendes Wissen zur Organisation des Gremiums sowie die einzelnen Rechte und Plichten der Mitglieder.
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Beschäftigtendatenschutz
Ein Einblick in den Arbeitnehmerdatenschutz sowie in die Beteiligungsrechte und Mitbestimmung.
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Mitbestimmung
So funktioniert Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten, Personalmaßnahmen, Einstellung und Kündigung.
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Lexikon
Kompaktes Online Lexikon. Definitonen, Erläuterungen und Einträge zu den wichtigsten Fachbegriffen.
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