»Computer und Arbeit« - Ausgabe 6/2023

CuA_2023_06


»Computer und Arbeit« 6/2023

TITELTHEMA  DIGITALISIERUNG

Digitale Barrierefreiheit in der Praxis

  • IT- MITBESTIMMUNG 15 Fragen zur Arbeitszeiterfassung
  • DATENSCHUTZ  Personalakte und die Rechte der Beschäftigten
  • RECHTSPRECHUNG  »Amazon-Urteil« - eine erste Bewertung

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Inhaltsverzeichnis 6/2023

Editorial
Magazin
Titelthema: Digitale Barrierefreiheit
Soll die Inklusion von Menschen mit Behinderung verwirklicht werden, müssen Betriebe und Dienststellen alle digitalisierten Prozesse so ausgestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zu bewältigen sind. mehr
Um alle Menschen bei der Digitalisierung mitzunehmen, muss die digitale Barrierefreiheit in Betrieben und Verwaltungen weitergedacht werden, als das bisher der Fall ist. Unser Autor gibt dazu einige Anregungen. mehr
Texte und Informationen sollten möglichst von allen verstanden werden. Das gilt für Webseiten genauso wie für die Kommunikation im Betrieb oder der Dienststelle. Das Verwenden „Leichter Sprache“ hilft dabei. mehr
IT-Mitbestimmung
Dürfen IT-Betriebsvereinbarungen den Datenschutz unterlaufen? Müssen datenschutzrechtliche Vorschriften in Betriebsvereinbarungen exakt umgesetzt werden oder gibt es Ermessensspielräume? Dazu hat das BAG den EuGH befragt. Hier ein Überblick. mehr
Immer noch ist der BAG-Beschluss vom 13. 9. 2022 die maßgebliche Richtschnur für die Arbeitszeiterfassung. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes liegt zwar vor, wird aber so schnell nicht verabschiedet werden (S. 26). Hier daher die wichtigsten Antworten für die aktuelle Praxis. mehr
Das BMAS hat einen Entwurf für ein neues ArbZG vorgelegt, der die Vorgaben aus dem BAG-Beschluss vom September 2022 zur Arbeitszeiterfassung umsetzen soll. Hier ein Überblick und eine kritische Bewertung. mehr
Datenschutz
Die Personalakte der Beschäftigten enthält vertrauliche Informationen. Das umfasst vor allem personenbezogene Daten. Meist werden Personalakten heutzutage digital geführt – und unterliegen damit den strengen Anforderungen der DSGVO. mehr
Die Firma Amazon setzt Kontrollsoftware ein, um jeden Schritt der Beschäftigten zu scannen. Nun hat das Verwaltungsgericht Hannover diese Überwachungspraxis für rechtens erklärt – und sorgt damit für Unverständnis. mehr
Praxis
Digitale Werkzeuge zur Zusammenarbeit werden im Regelfall auch betriebsratsseitig nur auf der Ebene von zur Verfügung stehenden Arbeitsmitteln wie etwa dem Computer und der Software beurteilt. Was für den Datenschutz wichtig ist, führt jedoch in Fragen der Kollaboration sehr leicht zu... mehr
Der Negativpreis, der seit 2002 Datensünder in Wirtschaft und Politik prämiert, ging in 2023 an DHL und Zoom – und in der Kategorie „Lebenswerk“ an die Firma Microsoft. mehr
Rechtsprechung
Bettina Frowein mehr
Medien