»Computer und Arbeit« - Ausgabe 7/2023

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»Computer und Arbeit« 7/2023

TITELTHEMA  KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Microsoft 365 und KI - mit Copilot in die Zukunft?

  • IT- MITBESTIMMUNG Beschäftigtenbefragung unter Beteiligung des Gremiums
  • DATENSCHUTZ  Terrorscreening und die Rechte des Betriebsrats
  • PRAXIS  »KI-Manifest« als Vorstufe zur Betriebsvereinbarung

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Inhaltsverzeichnis 7/2023

Editorial
Magazin
Titelthema: Microsoft 365 und KI
Die Einführung von Microsoft 365 in Betrieben unterliegt der zwingenden Mitbestimmung. Betriebsräte müssen daher die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen beherrschen. mehr
Microsoft wird künftig KI in seine Bürosoftware integrieren. Das Zauberwort heißt Microsoft Copilot. Durch diese neue Software wird es möglich sein, dass Microsoft 365 bestimmte Büroaufgaben eigenständig erledigt. Das wird die Arbeitswelt verändern. mehr
Microsoft setzt bei Microsoft 365 künftig voll auf Künstliche Intelligenz (KI). Im Fokus steht derzeit das Copilot System. Was all das für die Mitbestimmung bedeutet, haben wir Rechtsanwalt Raphael Lugowski gefragt. mehr
Der Einsatz von Microsoft 365 ist in vieler Hinsicht datenschutzrechtlich problematisch. Indem das Unternehmen die „Cloudisierung“ forciert, wird das Problem verschärft. Langfristig sollten Unternehmen über Alternativen zu Microsoft nachdenken, empfiehlt unser Autor. mehr
IT-Mitbestimmung
Befragungen und Feedbackprozesse gehören mittlerweile zum Alltag der Beschäftigten. Insbesondere bei der Verwendung IT-Tool-basierter Befragungen sind Mitbestimmungsrechte betroffen. Befragungen können aber auch für die Gremien selbst hilfreich sei. mehr
Datenschutz
Dass personenbezogene Daten unter bestimmten Umständen zu löschen sind oder ihre Verarbeitung eingeschränkt werden muss, ist allgemein bekannt. Was das genau bedeutet, ist indes nicht klar und bedarf einer genaueren Betrachtung. mehr
Mit den EU-Antiterrorverordnungen soll die Finanzierung terroristischer Handlungen verhindert werden. Steht ein Mitarbeiter auf einer der Listen, darf ihm kein Gehalt ausgezahlt werden. Doch wie verträgt sich das mit dem Datenschutz? mehr
Das EuGH-Urteil vom 30. 3. 2023 hat für Aufsehen gesorgt. Es könnte weitreichende Folgen für den Beschäftigtendatenschutz haben. Die zentrale Vorschrift des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) könnte unanwendbar werden. Der Gesetzgeber ist gefordert. mehr
Praxis
Der Konzern Deutsche Telekom und der Konzernbetriebsrat haben sich im Jahr 2022 auf ein sog. „Manifest“ geeinigt, um die Einführung und Nutzung von KI Systemen näher zu regeln. Was ist das eigentlich? mehr
Das KI-Manifest setzt in den deutschen Konzerneinheiten der Deutschen Telekom den Rahmen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten in KI-Systemen. Was es damit auf sich hat, haben wir mit dem Verhandlungsführer, dem Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG, Constantin Greve... mehr
Rechtsprechung
Bettina Frowein mehr
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Medien