CuA_2024_02


»Computer und Arbeit« 2/2024

TITELTHEMA  DATENSCHUTZ IM BETRIEBSRAT

Herausforderungen und neue BAG-Vorgaben

  • Betriebsvereinbarung Microsoft 365 in der Einigungsstelle
  • Personalratswahl Datenschutz für den Wahlvorstand
  • Leistungskontrolle Künstliche Intelligenz im Contactcenter

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Inhaltsverzeichnis 2/2024

Editorial
Magazin
Titelthema
Das Verhältnis des Betriebsrats zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten war lange Zeit kein einfaches. Durch die Einführung des § 79a BetrVG entstand ein Stück weit Klarheit. Dieser Beitrag zeigt, wie eine gute Zusammenarbeit gelingen kann. mehr
Ein Betriebsratsvorsitzender darf nicht zugleich Datenschutzbeauftragter sein – so hat es das BAG entschieden. Aber was bedeutet das Urteil für „einfache“ Mitglieder des Betriebsrats? mehr
Arbeitgeber können ein Auskunftsverlangen des Betriebsrats ablehnen, wenn dieser keine hinreichenden Datenschutzmaßnahmen getroffen hat. Aber wie muss das Datenschutzkonzept des Betriebsrats ausgestaltet sein? Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt wichtige Anhaltspunkte. mehr
IT-Mitbestimmung
Beschäftigte in Callcentern sind bereits seit der Einführung von IT-Systemen von Verhaltens- und Leistungskontrolle betroffen. Digitale Assistenten und vorhersagende Algorithmen verstärken diese Entwicklung. mehr
Keine Software ist so komplex, so umstritten und bietet so viele Möglichkeiten der Überwachung. Aber wie kommt der Betriebsrat zu einer Regelung, wenn der Arbeitgeber nicht will? Er muss in die Einigungsstelle. mehr
Datenschutz
Die Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahl liegt in der Verantwortung des Wahlvorstands. Seine Aufgaben sind mit der Verarbeitung zahlreicher personenbezogener Daten der Beschäftigten verbunden. mehr
Die Europäische Union hat sich auf die weltweit erste umfassende gesetzliche Regulierung von KI geeinigt. Die Verordnung klassifiziert KI-Anwendungen basierend auf ihrem Risikopotenzial. Das wird weitreichende Auswirkungen nicht nur für betroffene Unternehmen haben. mehr
Der AI Act kommt. Aber was bedeutet das für die Arbeitswelt? Die Auswirkungen auf Arbeitgeber, Interessenvertretungen und Beschäftigte sind vielfältig. mehr
Hinweisgeberschutzgesetz – hört sich kompliziert an und ist es leider auch. Ein neuer Basiskommentar hilft, die Komplexität des Themas in den Griff zu bekommen. Aber warum sollte sich die Interessenvertretung überhaupt mit dem Thema beschäftigen? mehr
Wer im Rahmen seiner Berufsausübung Missstände aufdeckt, soll vor Repressalien geschützt sein. Das ist die Zielsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Eine Schlüsselrolle kommt dabei der internen Meldestelle zu. mehr
Praxis
In den Schulen kommen diverse digitale Dienste zum Einsatz. Einheitliche Regeln und Administration der Geräte gibt es aber nicht. Das führt bei den Lehrkräften zu einer Arbeitsbelastung, die oft nicht vom Arbeitgeber anerkannt wird. mehr
Rechtsprechung
Thilo Weichert mehr
Medien