In der Ausgabe 4/2018 geht es unter anderem um Temperaturen in Arbeitsstätten. Hitze ist eine Gefährdung im Arbeitsschutz. Nachlesen, was die Interessenvertretung präventiv regeln kann und was der Arbeitgeber sicherstellen muss. Wenn Beschäftigte vorwiegend im Freien arbeiten, ist UV-Schutz Pflicht. Heller Hautkrebs ist eine anerkannte Berufskrankheit. Außerdem im Heft: Die Mitbestimmung bei der Personalbemessung als Faktor im Gesundheitsschutz. Wie überlange Arbeitszeiten als Gift auf die Gesundheit wirken. Und ein Betriebsrat hat erfolgreich die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung initiiert.
Editorial
Beate Eberhardt
Und jetzt zur Börse
Magazin
Surftipps, Interview, Termine, Meldungen
Titelthema: Sommer, Sonne, Hitze
Jens Gäbert
Schutz vor Sommerhitze
Max Oberberg
Lockerer kleiden bei Hitze
Janett Khosravie-Hohn und Alenka Tschischka
Mit heiler Haut durch den Sommer
Trends
Jürgen Reusch
Digitalisierung und Gesundheit
Arbeitsschutz und Arbetsgestaltung
Christian Schoof und Arendt Gast
Personalbemessung mitbestimmt regeln
Nico Dragano
Von der Erschöpfung zur Krankheit
Kerstin Feldhoff
Arbeitsstättenrecht im Betrieb – Teil II
Axel Herbst
Stichwort: Software-Ergonomie
Arbeitsschutz kompakt
BG BAU stärkt Chemikaliensicherheit
»Neue Diener« auf dem Arbeitsmarkt
Prävention und Teilhabe
Miriam Becker
Engagiert für Inklusion und Teilhabe
Rechtsprechung
Expertenrat: Stehen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern Nachtzuschläge zu, wenn die Stammbelegschaft bei gleicher Arbeitszeit keine Zuschläge erhält?
Nadja Häfner und Philipp Nacke
Termine
Seminare/ Kongresse/ Veranstaltungen