Betriebliche Suchtarbeit

Konzepte und Vereinbarungen für die Suchtprävention

02. Oktober 2023 Suchtprävention
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Quelle: Focus Pocus LTD_Dollarphotoclub

Riskanter Alkoholkonsum und Suchtmittelmissbrauch sind nicht zu unterschätzende Gefährdungen in der Arbeitswelt: für Betroffene, das Arbeitsteam und unbeteiligte Dritte. Betriebliche Suchtprävention muss früh greifen und verlangt aufmerksame, verantwortungsbewusste Vorgesetzte. »Gute Arbeit« 9/2023 fächert das Thema auf – mit neuen Qualitätsstandards, Praxistipps und Kernelementen für betriebliche Vereinbarungen.

Im Betrieb beschränken sich Risiken durch Suchtmittelgebrauch nicht nur auf Gefährdungen und Sicherheitsprobleme bei der Arbeit; es treten auch soziale Folgen und individuelle Gesundheitsprobleme auf. Die Fürsorgepflicht von Vorgesetzten und Arbeitgebern ist daher dringend gefragt.

Unter Einwirkung von Suchtmitteln kommt es vermehrt zu Konflikten am Arbeitsplatz, zu Störungen in den Abläufen bis hin zu materiellen Schäden und brisanten Gefährdungssituationen. Nachlassende Sorgfalt, verminderte Arbeitsleistung und erhöhte Krankheitsausfälle von Beschäftigten können zudem das Arbeitsverhältnis (längerfristig) gefährden. Vor allem der riskante Alkoholkonsum ist immer noch weit verbreitet.

Belastungsabbau dämmt die Suchtgefährdung

Hoher, lang anhaltender Arbeitsstress steigert die Suchtgefährdung. Stressminderung und Senkung der Arbeitsbelastung mit der Gefährdungsurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) ist daher ein zentrales Thema der Suchtprävention. Studien verweisen auf einen engen Zusammenhang zwischen den beruflichen Anforderungen, stressigen Arbeitsbedingungen und dem Suchtmittelgebrauch.

Berufstätige aller Schichten setzen Alkohol als Mittel zur Entspannung und zur Entlastung vom Alltagsstress ein. Oder sie belohnen sich mit einem »kühlen Bierchen«, dem »edlen Whisky« oder dem »guten Glas Wein« dafür, dass sie die Anforderungen aus Beruf und Privatleben wie gefordert bewältigt haben. Und wenn schon der Chef nur kritisiert und jede Anerkennung verweigert, wird z. B. Alkohol – mit seiner nur kurzfristig positiven Wirkung – als Belohnung am Abend eingesetzt. Dies führt aber dazu, dass die risikoarme Grenze des Alkoholkonsums recht schnell überschritten wird, und zwar gerade in gehobenen Berufsbereichen.

Betrieblich handeln: Was ist zu tun?

Betriebliche Suchtprävention ist erfolgreich, weil Verantwortlichkeiten und Verfahrensweisen mit einer schriftlichen Vereinbarung transparent für alle verbindlich festgelegt werden. Die Betriebsparteien müssen sich auf Strukturen, Verfahrensweisen, Abläufe und Angebote für ein »Suchtpräventionsprogramm« einigen. Die Interessenvertretungen sind oft die Impulsgeber und Schrittmacher. Mindestens in größeren Betrieben sind Suchtbeauftragte ein großer Gewinn.

Entscheidend ist, Vorgesetzte einzubeziehen und weiterzubilden, denn von ihnen initiierte Fürsorgegespräche sind das A und O. teiligen. Aufmerksame Führungskräfte nehmen (wiederholte) Auffälligkeiten im Arbeits- und Leistungsverhalten von Beschäftigten zum Anlass, ein fürsorgliches Gespräch aufzunehmen. Sie können im Idealfall auf weitere betriebliche oder externe Beratungsangebote verweisen.

Wichtig ist es, einen Prozess mit Stufenplangesprächen aufzusetzen, der frühzeitig bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten greift. Und von herausragender Bedeutung: Suchtgefährdung ist ein Aufklärungs- und Gesundheitsthema, das bereits in der betrieblichen Unterweisung präventiv als Standard berücksichtigt werden sollte. Wer es genauer wissen möchte, liest die »Gute Arbeit« 9/2023.

Weitere Informationen

Das umfassende Titelthema »Sucht am Arbeitsplatz – Tipps für die betriebliche Suchtprävention« in »Gute Arbeit« 9/2023 (S. 8-24) - mit diesen Beiträgen:

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