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SP_Europa

Projekt: Mindeststandards bei Konzentration Buchhaltung Europa
Bewerber/in: Europäischer Betriebsrat Deutsche Bahn AG, Berlin
Beschäftigtenzahl: 279.368
Branche: Transport und Logistik
Gewerkschaften: EVG

Stichworte zum Projekt

  •  Im Rahmen einer Verlagerung von Arbeitsplätzen erzielt der EBR eine umfassende Vereinbarung.
  • Die gewährt ein Mindestmaß an Schutz für die Beschäftigten und sichert europaweit einheitliche Standards bezüglich der Pflichten des Arbeitgebers, wenn es zur Verlagerung von Arbeitsplätzen kommt.

Motiv
Im Oktober 2013 wurde der EBR der DB AG darüber informiert, dass die Deutsche Bahn plane, die Buchhaltungen zu zentralisieren. Eine Zentralisierung für Deutschland solle am Standort Berlin erfolgen. Hingegen sollten die Buchhaltungsaktivitäten für ganz Europa an einem – damals noch nicht konkret benannten – Ort in Mittel- oder Osteuropa konzentriert werden. Damit war abzusehen, dass es bei diesem Projekt nicht nur um Synergieeffekte einer zentralen Buchhaltung ging, sondern auch um die im Vergleich mit Deutschland sehr niedrigen Lohnkosten. Es stand zu befürchten, dass ca. 1.000 Mitarbeiter aus den europäischen Buchhaltungen ihren Arbeitsplatz verlieren. Das Angebot an diese, mit an den neuen Standort zu wechseln, war natürlich unrealistisch und für die Kolleginnen und Kollegen ein Schlag ins Gesicht.

Vorgehen
Es war das erklärte Ziel für den EBR, „Mindeststandards“ zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen zu definieren, zu deren Einhaltung alle Unternehmensteile und Tochterunternehmen der DB europaweit verpflichtet sein würden. Dem Gremium war wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend gleich behandelt werden und diese ein Mindestmaß an Schutz vor Entlassungen und anderen sozialen Härten genießen. Leider sah die Arbeitgeberseite zu Beginn des Projektes keine Veranlassung eine Vereinbarung zur Festsetzung von Mindeststandards abzuschließen. Dank der Beharrlichkeit des EBR und durch umfangreiche Verhandlungen ist es aber dann im Juli 2015 gelungen, die Deutsche Bahn vom Gegenteil zu überzeugen.

Ergebnisse

Es wurde eine Vereinbarung getroffen mit einem Mindestmaß an Schutz für die Beschäftigten und europaweit einheitlichen Standards bezüglich der Pflichten des Arbeitgebers, wenn es zur Verlagerung von Arbeitsplätzen kommt. Diese beinhaltet u.a.

  • Es gilt der Vorrang der Weiterbeschäftigung im Konzern
  • Interne Bewerbungen erhalten immer Vorrang und der Arbeitgeber ist verpflichtet Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten für an einer neuen Arbeitsstelle interessierte Kolleginnen und Kollegen.
  • Es müssen bestimmte Maßnahmen zum Umgang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingeleitet werden, für welche kein alternativer Arbeitsplatz im angestammten Unternehmen zur Verfügung steht
  •  In den Ländern, in denen es keine oder nur geringe Sozialstandards gibt, muss vor Ort, zwischen dem Arbeitgeber und den zuständigen Interessenvertretern oder dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, ein Mindeststandard verhandelt bzw. gewährt werden
  • Es wird ein Härtefallfonds eingerichtet
  • Eine Clearingstelle „zur Ausräumung eventueller Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung der Vereinbarung“ wurde eingerichtet