Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2018

Projekt:

Vernetzung, Begleitung und Unterstützung von Quereinsteigenden in den Schuldienst   

Bewerber/in:

Bezirkspersonalrat an der Landesschulbehörde in Osnabrück

Beschäftigtenzahl:

über 1000

Projektzeit:

2/2017 bis 5/2018             

 

Kurzbeschreibung

Auf Initiative des Bezirkspersonalrats entsteht ein Netzwerk für Quereinsteigende in den Schuldienst

Motiv

Mit dem „17-Punkte-Plan zur Lehrkräftegewinnung“ öffnete die rot-grüne Landesregierung stärker als bisher den Zugang in den Schuleinstieg über den Quereinstieg auch für die Grundschule. Die Quereinsteigenden hatten zahlreiche Fragen, da es dem Kultusministerium mehr um die Verbesserung der Unterrichtsverordnung gegangen zu sein schien als um die Qualität bzw. um einen guten Unterricht. Der Personalrat wollte erreichen, dass Quereinsteigende auf ein Netzwerk zurückgreifen können und dass sie sich ausreichend informiert fühlen.

 

Vorgehen

Es folgte eine innergewerkschaftliche Diskussion mit der Gewerkschaft, in der sich ergab, dass die GEW alle Mitarbeiter vertritt, die in der Bildung tätig sind – und somit auch Quereinsteigende. Im Februar 2017 lud der Personalrat zusammen mit der GEW zum „Tag des offenen Ohrs“ ein, bei dem sich diese Mitarbeitergruppe über ihre besondere Arbeitssituation austauschen und sich vernetzen konnte. Darüber hinaus wurde diese Veranstaltung auch genutzt um festzustellen, welche Qualifizierungsangebote zusätzlich benötigt werden, welche Forderungen an die Politik gestellt werden, um den Quereinstieg für alle Betroffenen zu einem Gewinn werden zu lassen usw. Auf einer Flipchart fasste der Bezirkspersonalrat die Forderungen zusammen, die für Quereinsteigende umgesetzt werden sollten (u.a. keine sachgrundlosen Befristungen und kein fachfremder Unterricht während der Qualifizierungsphase). Im Mai 2017 stellte der Personalrat zusammen mit der GEW einen Antrag, um die Rahmenbedingungen für die Quereinsteigenden in ein Lehramt zu verbessern: So soll u.a. die Einarbeitungsphase mindestens 6 Monate betragen und ohne einen eigenverantwortlichen Unterricht für den/die Quereinsteigende/n sein, die Qualifizierungsmaßnahmen sollen von 18 Monaten auf 24 Monate ausgeweitet werden und die Ausbildungskapazitäten sollen an den Studienseminaren angemessen ausgeweitet werden. In einem Crash-Kurs zum Schulrecht wurden die Teilnehmer über die Rechte und Pflichten von Lehrkräften, über die Aufsichtspflicht und Haftung sowie über justizfeste Leistungsbewertung informiert. Im Dezember 2017 wurde diese Mitarbeitergruppe zu einem Netzwerktreffen eingeladen, um sich informell über die Erfahrungen austauschen und sich weiter vernetzen zu können.

 

Ergebnis

Die Quereinsteigenden haben nun ein Netzwerk, in dem sie sich miteinander austauschen können, durch den Crash-Kurs erhielten sie mehr Rechtssicherheit und es besteht ein enger Austausch bei individuellen Fragestellungen rund um Eingruppierung, Anerkennung von Studienabschlüssen, Nachstudium und Nichtbewährungsfällen. Mittlerweile liegt auch das Mandat und Material vor, um mit dem Kultusminister verhandeln zu können.