»Der Personalrat« ist die Fachzeitschrift für Personalrecht im öffentlichen Dienst. Hier erhalten Sie hieb- und stichfeste Informationen, schnell und präzise aufbereitet. Wenn Sie einen Überblick zu aktuellen Personalratsthemen benötigen oder wenn Sie sich im Detail mit der Rechtslage beschäftigen müssen. Mit aktuellen Themen, Kommentaren, Interviews, Rechtsprechung und praktische Arbeitshilfen ist »Der Personalrat« stets die beste Wahl. mehr
Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten in einer Dienststelle. In allen Dienststellen mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Beschäftigten, von denen drei wählbar sind, ist ein Personalrat zu wählen (vgl. § 12 BPersVG). Der Personalrat nimmt die Beteiligungsrechte wahr, die die Beschäftigten nach dem BPersVG haben. Im Kern sind das Überwachungs-, Schutz- und Gestaltungsaufgaben (§ 68 BPersVG). Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Personalrat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Wie Sie als Personalrat Ihre Beteiligungsrechte möglichst umfassend und effektiv wahrnehmen, erfahren Sie in unseren Top-Themen für den Personalrat. Dort haben wir wissenswerte Grundlagen, Urteile und Empfehlungen für eine gute Personalarbeit zusammengefasst. |
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Es geht um Ihre Rechte und Pflichten und die Grundlagen der Personalratssitzungen und Personalversammlung.
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