Aktuelle Ausgabe »Arbeitsrecht im Betrieb«

AiB 04_2018

»Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2018

TITELTHEMA  NEU IM BETRIEBSRAT

Erfolgreich im Betriebsratsvorsitz


Betriebsratsvorsitzende sind Gremiumsmitglieder wie alle anderen auch. Oder doch nicht? Fest steht: Sie haben besondere gesetzliche Befugnisse und Aufgaben – und die müssen sie kennen.
 

 

Inhaltsverzeichnis 4/2018

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Editorial

Eva-Maria Stoppkotte, Claudia Stiel
Mit langem Atem

Magazin

Termine, Interviews, Drei Fragen an.., Beiträge

Titelthema Neu im Betriebsrat

Stefanie Pritzel, Bernd Spengler
Gleicher unter Gleichen

Christiane Jansen
So klappt die Betriebsratssitzung

Stefanie Pritzel,Bernd Spengler
Die Geschäfte des Betriebsrats führen

Aktuelles

Helag Nielebock
GroKo und die Folgen

Julia Pfeffer, Marc-Oliver Schulze
Ohne Grund befristet

Klaus Heimann
Knackt 4.0 übliche Berufsrollen?

Die Redaktion der AiB
Bitte keine Kritik!

Grundlagen der Betriebsratsarbeit

Maria Lück
Bildung sichert Beschäftigung

Brent Schwab
Geheimhaltung auch nach dem Job?

Rudolf Reitter
11 Tipps für die Betriebsratswahl

Michaela Böhm
Dicke Bretter bohren

Hendrik Heitmann
Zocken verboten

Betriebliche Praxis

Christoph Herrmann
Auf Draht sein

Rechtsprechung

Expertenrat

Hessisches LAG, v. 23.8.2017 – 6 Sa 137/17 – Darf ein Beschäftigter ein Personalgespräch heimlich auf seinem Smartphone aufnehmen?
Silvia Mittländer

LAG Köln, v. 8.9.2017 – 4 Sa 62/17 – Hat der Beschäftigte Anspruch auf Vergütung, wenn er die Arbeitsleistung nur mündlich anbietet?
Silvia Mittländer

Arbeitslohn

ArbG Magdeburg, v. 26.10.2016 – 3 Ca 3220/15 – Computer hochfahren ist Arbeitszeit
Margit Körlings

Insolvenzrecht

BAG, v. 26.10.2017 – 6 AZR 511/16 – Anfechtung einer Gehaltszahlung betrifft auch Auszubildende
Regine Windirsch

Personelle Massnahmen

LAG Düsseldorf, v. 18.10.2017 – 12 TaBV 34/17 – Versetzung in den Stellenpool
Matthias Beckmann

Arbeitszeit

BAG, v. 22.8.2017 – 1 ABR 5/16 – Unterlassungsanspruch bei nicht mitbestimmtem zeitlichen Einsatz
Cäcilia Klar

Ausbildung

LAG Baden-Württemberg, v. 20.10.2017 – 15 TaBV 2/17 – Betriebsrat überwacht Ausbilder
Matthias Beckmann