Projekt: | Betriebsvereinbarung zur Lernortverlagerung TGA@Home während der Berufsbildung |
Bewerber/in: | Betriebsrat der Robert Bosch GmbH, Schwieberdingen |
Beschäftigtenzahl: | > 1000 |
Branche: | Automobil |
Gewerkschaften: | IG Metall |
Stichworte zum Projekt
Motiv
Um in der schwierigen pandemischen Situation und trotz der geltenden Maßnahmen zur Pandemieeindämmung die Ausbildungsqualität zu sichern, setzte sich der Betriebsrat das Ziel, die nötigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass auch von zu Hause aus Berufsbildung stattfinden kann.
Vorgehen
Ausbildungsabteilung, Jugend-/ Auszubildendenvertretung und Betriebsrat stellten gemeinsame Überlegungen an, ob eine Lernortverlagerung in der Ausbildung zur Pandemiebekämpfung beitragen kann. Dazu wurden Lerninhalte und Ausbildungsmodule ermittelt, welche von zu Hause aus durchführbar sind. Die Auszubildenden und Studenten hatten schon länger den Wunsch geäußert, gewisse Lerninhalte von zu Hause aus durchführen. Das Ziel des Betriebsrats war es, durch eine vorgeschaltete Pilotphase, den Abschluss einer Betriebsvereinbarung durchzusetzen. Das Ziel der Ausbildungsabteilung lag jedoch eher in der Erstellung einer Protokollnotiz, bzw. Arbeitsanweisung. In den Verhandlungen konnte die Firma davon überzeugt werden, dass eine Betriebsvereinbarung die korrekte und einzige Regelungsebene darstellt. Trotz anfänglicher Widerstände der Ausbildungsabteilung einigten sich die Parteien darauf, gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat die Zentrale zu überzeugen, die umstrittene Betriebsvereinbarung am Standort Schwieberdingen umzusetzen.
Ergebnisse
Für den Standort Schwieberdingen wurde eine Betriebsvereinbarung „TGA@Home“, die Lernortverlagerung für Auszubildende und Studenten beinhaltet, durchgesetzt. Mit dieser konnten die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung nicht nur gewahrt, sondern verbessert werden. Des Weiteren konnte mit dieser Vereinbarung der langjährige Wunsch eigener Lernmittel (Laptop, etc.) nachgekommen werden. Die modernere und zukunftsfähigere Ausbildung in Schwieberdingen wurde nicht nur zu einer Standortlösung, sondern vom Gesamtbetriebsrat als Grundvoraussetzung, bzw. Regelungsminimum für BOSCH Deutschland definiert.