Sonderpreis »Mobiles Arbeiten«

Gesamtbetriebsrat der Evonik Industries AG, Essen

► Projekt:
Gesamtbetriebsvereinbarung #SmartWork samt kanalübergreifender Kommunikationsstrategie

► Beitrag in "Computer und Arbeit" 11/2022

► Interview in "Arbeitsrecht im Betrieb" 2/2023

► Podcast AiB-Audio zum Projekt: Mobiles Arbeiten für alle

»Wir sorgen dafür, dass die Belegschaft auf dem Weg der Digitalisierung mitgenommen wird und davon profitiert.«.

Martin Albers (Mitte), Gesamtbetriebsratsvorsitzender

Daten und Stichworte zum Projekt

Projekt: Gesamtbetriebsvereinbarung #SmartWork samt kanalübergreifender Kommunikationsstrategie
Bewerber/in: Gesamtbetriebsrat der Evonik Industries AG, Essen
Beschäftigtenzahl: > 1000
Branche: Chemie
Gewerkschaften: IG BCE

 

Stichworte zum Projekt

  • Bei den Mitarbeitern bestand – bereits vor der Pandemie – der starke Wunsch nach flexibleren Arbeitsmöglichkeiten außerhalb des Büros.
  • Gesamtbetriebsrat testet über Piloten und vielfältige Feedbackrunden mit der Belegschaft die konkrete Ausgestaltung und Bestandteiler einer Vereinbarung.
  • Gesamtbetriebsvereinbarung # Smart Work ermöglicht mehr Flexibilität zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und etabliert hybrides Arbeiten als allgemein akzeptieren Standard im Unternehmen

Motiv

Anywhere-Office, Home-Office bzw. Hybrid Work beschäftigten bei Evonik bereits vor der Corona-Pandemie einen Teil der Belegschaft. Der Gesamtbetriebsrat ging daher auf den Arbeitgeber zu, um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf hybrides Arbeiten zu vertreten und dafür zu sorgen, dass jeder, dessen Arbeit es zulässt, unter den gleichen Bedingungen – fair und transparent – außerhalb des betrieblichen Arbeitsplatzes tätig werden kann. Ziel war es dabei, hybrides Arbeiten bzw. Home-Office als allgemein akzeptierten Standard zu etablieren.

Vorgehen

Vor der Umsetzung der Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) #SmartWork wurden Piloten zum Testen von #SmartWork gestartet und Erfahrungen zusammengeführt. Anschließend fanden Frage- und Feedbackrunden statt: Was läuft gut? Was muss anders gemacht werden? Damit wurde die Belegschaft breit eingebunden und unterschiedliche digitale  Plattformen genutzt, um deren Meinungen in direkter Form zu erfragen. Gleichzeitig legte der GBV großen Wert darauf, während des gesamten Prozesses klar und über alle vorhandenen Kanäle zu kommunizieren, dass diese Änderungen/Verhandlungen auf Basis der Initiative des Gremiums zustande kommen und nicht „vom Himmel fallen“.
Dabei musste auch die Bereitschaft des Arbeitgebers, eine GBV zum hybriden Arbeiten abzuschließen, erst erarbeitet werden. Der Betriebsrat setzt sich als Ziel, für alle Funktionen, die für #SmartWork bzw. Anywhere-Office geeignet sind, auch gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass hier alle Kolleginnen und Kollegen – unabhängig in welchem Bereich ihre Funktion beheimatet ist und wie der jeweilige Vorgesetzte zu dem Thema positioniert ist – die Möglichkeit haben, ihren Arbeitsalltag ortsflexibler zu gestalten. Die Corona-Pandemie diente hier als Beschleuniger, da alte Vorurteile schnell durch den neuen Arbeitsalltag beseitigt wurden.

Ergebnisse

Die Gesamtbetriebsvereinbarung regelt flexibleres Arbeiten außerhalb des Büros (bis zu 50 %, darüber greift die GBV „Telearbeit“) und ermöglicht so mehr Flexibilität zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Genauso vielfältig wie die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun die Umsetzungsmöglichkeiten von #SmartWork. Sie können es sich selbst einteilen, wann und wo sie arbeiten – ob nach Stunden aufgeteilt oder im Tages- bzw. Wochenrhythmus. Ab einem bestimmten Prozentsatz im Home-Office regelt die GBV zudem die Kostenerstattung durch Evonik für einen höhenverstellbaren Tisch und einen ergonomischen Stuhl. Auch Azubis können an #SmartWork teilnehmen. Eine Clearing-Stelle wurde eingerichtet, falls Mitarbeiter und Führungskraft sich nicht einigen können. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Führungskraft die Teilnahme an #SmartkWork nicht ohne triftigen Grund untersagen dürfen.