»Der Personalrat« 4/2019
TITELTHEMA: DATENSCHUTZ
Was Personalräte beachten müssen
- Befristung: Bundesverfassungsgericht bestätigt gesetzliches Anschlussverbot
- Handy: Nicht immer ist dem Arbeitgeber die private Handynummer mitzuteilen
- Prämie: Auch freigestellte Personalratsmitglieder sind zu berücksichtigen
Zum Online-Zugang Zum Archiv