Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2020_02


»Der Personalrat« 2/2020

TITELTHEMA: HAFTUNG

Wie Beschäftigte für Schäden einstehen müssen

  • BEWERBUNG Die Frist zum Bewerben für den Deutschen Personalräte-Preis 2020 läuft
  • WAHLSCHUTZ Es ist verboten, die Wahl des Personalrats sittenwidrig zu beeinflussen
  • FORTBILDUNG Die Bundesagentur für Arbeit fördert wichtige Weiterbildungsmaßnahmen

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Inhaltsverzeichnis 2/2020

Editorial
Magazin
Titelthema Haftung
Bei Schadensersatzforderungen der Dienststelle gegenüber Beschäftigten muss der Personalrat beteiligt werden. Die Dienststelle muss den Beschäftigten darüber informieren. mehr
Beamte, die ihre Dienstpflichten verletzen, müssen einen daraus entstehenden Schaden ersetzen. Das gilt nur, wenn das vorsätzlich oder grob fahrlässig geschieht. mehr
Wenn Beschäftigte bei der Arbeit einen Schaden verursachen, haften sie dafür. Allerdings gelten hier zahlreiche Einschränkungen. mehr
Personalratsarbeit
Viele Gremien haben in den letzten beiden Jahren wieder bemerkenswerte Projekte und Initiativen für die Beschäftigten initiiert. Jetzt gilt es: Bewerben. mehr
Die Wahlen zum Personalrat sind per Gesetz umfassend geschützt. Es ist verboten, sie zu behindern oder sittenwidrig zu beeinflussen. Da ist vieles zu beachten. mehr
Mit einem Konzept gegen Gewalt war der Personalrat des Hauptzollamts Singen erfolgreich. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Wichtige Neuerung bei Betriebsrente: Aus der bisherigen Freigrenze für Krankenversicherungsbeiträge wurde jetzt ein Freibetrag. Das entlastet spürbar. mehr
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildung. Das hilft auch den Beschäftigten. mehr
Rechtsprechung
Michael Kröll mehr
Recht kompakt