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»Der Personalrat« 1/2024

TITELTHEMA:  PERSONALRATSWAHLEN

Welche Änderungen gelten für die Wahlen 2024?

  • EHRENAMT  Gibt es Neues zur Personalratsvergütung?
  • RAHMENDIENSTVEREINBARUNGEN IT  Das sind die wichtigen Leitfragen
  • RECHTSPRECHUNG  Diskriminierung bei fehlender Information des Personalrats

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Inhaltsverzeichnis 1/2024

Editorial
Magazin
Titelthema
Im Jahr 2024 finden in der Zeit vom 1.3. bis 31.5. die regelmäßigen Personalratswahlen nach dem BPersVG statt. Welche Änderungen müssen Wahlvorstände beachten? mehr
Welche Änderungen müssen Beschäftigte und der Wahlvorstand beim aktiven und passiven Wahlrecht kennen? mehr
Sonderfall: Gerichtliche Auflösung des Gremiums und erfolgreiche Wahlanfechtung. mehr
Keine Wahl ohne Fristen. Es gibt Wochen- und Monatsfristen und Fristen, die sich auf Kalender- oder auf Werktage beziehen. Was müssen Wahlvorstand und Wähler wissen? mehr
Aktuelles
2024 bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen, die Beschäftigte kennen sollten. Bei manchen Themen lässt der Gesetzgeber allerdings auf sich warten. mehr
Eine Organisation wie etwa ein Berufsverband fällt unter den personalvertretungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriff, wenn sie gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber durchsetzungsfähig ist. Doch von welchen Faktoren hängt dies ab? mehr
Ein überhöhtes Arbeitsentgelt für Betriebsräte kann gegen das Begünstigungsverbot verstoßen. Was bedeutet das für Personalräte? mehr
Personalratsarbeit
Rahmenregelungen legen allgemeine Grundsätze und standardisierte Verfahren für alle IT-Systeme fest. Was ist zu beachten? mehr
Die Entscheidung für eine bestimmte Methode zur Erstellung einer Rahmendienstvereinbarung hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte den spezifischen Bedingungen vor Ort angepasst werden. mehr
Personalratswahlen 2024
Richtig angewendete Quoten können in sich diversifizierenden Dienststellen zu einer angemessenen Interessenwahrnehmung führen. mehr
Aus den Ländern
Nach der Novelle des BPersVG ziehen die Länder nach – so auch 2023 der Landesgesetzgeber für das PersVG Berlin. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Arbeitgeber müssen Hinweisgeber jederzeit vor Repressalien schützen. Die Offenlegung bestimmter Rechtsverstöße umfasst neben allen strafrechtlichen Verbotsnormen auch den Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzrechte sowie eingeschränkt auch Bußgeldnormen. mehr
Rechtsprechung
Bernhard Burkholz mehr