Preisträger Silber

Lehrerhauptpersonalrat des Ministeriums für Bildung von Sachsen-Anhalt

Projekt: Dienstvereinbarung über den Einsatz und die Nutzung von digitalen Diensten

"Jederzeit digital erreichbar? - Zum Schutz aller pädagogischen Beschäftigten an den Schulen sagen wir „Nein" zur Entgrenzung der Arbeitszeit."

LHPR-Vorsitzende Kerstin Hinz (Vorne, 3.v.re.) und Gremium

Bewerber/in: Lehrerhauptpersonalrat des Ministeriums für Bildung von Sachsen-Anhalt
Projekt: Dienstvereinbarung über den Einsatz und die Nutzung von digitalen Diensten
Beschäftigtenzahl: > 1000
Projektzeit: 2019 bis 2023

 

Kurzbeschreibung

Abschluss einer DV im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Bereich der öffentlichen Schulen, insbesondere der Nutzung digitaler Dienste durch Lehrkräfte und gegen eine Entgrenzung der Arbeitszeit

Motiv

Die Nutzung digitaler Dienste (E-Mails, digitale Stundenpläne) warf von Seiten der Beschäftigten, v.a. von Lehrkräften seit ca. 2018 gehäuft Anfragen zur Arbeitszeit und der damit verbundenen digitalen Erreichbarkeit auf. Schulleitungen erließen etwa verpflichtende Regelungen zur Einsichtnahme des digitalen Verlegungsplanes für den kommenden Schultag. Hier sollten Lehrkräfte bis 18.00 Uhr, in einem Fall sogar bis 20.00 Uhr (auch an Sonntagen), den Vertretungsplan einsehen, ob sich ihr Unterricht für den Folgetag geändert hatte. Dies verursacht(e) eine extreme Entgrenzung der Arbeitszeit für Lehrkräfte.

Die Arbeitszeit für Lehrkräfte ist in der ArbZVO-Lehr von Sachsen-Anhalt geregelt. Aus Sicht des LHPR wurde durch die vorgehend beschriebene Regelung an einigen Schulen geltendes Recht nicht beachtet. Regelungen gab es zum Umgang mit digitalen Diensten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht.

Aktivitäten des Gremiums: 1. Gespräche mit der Dienststelle; 2. Aufstellen von Forderungen zur Regelung der Arbeitszeit im Zusammenhang mit digitalen Diensten; 3. Einreichen von DVen zur Digitalisierung

Vorgehen

  1. Der LHPR forderte seit ca. 2018 den Arbeitgeber in Gesprächen regelmäßig auf, ergänzende Regelungen in Bezug auf die digitale Erreichbarkeit von Lehrkräften zu schaffen, um der Entgrenzung der Arbeitszeit von Lehrkräften entgegenzuwirken und damit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen. Dieser Schutz sollte den Lehrkräften und den Schulleitungen zugutekommen. Der Arbeitgeber lehnte ab.
  2. Mit Einführung eines einheitlichen Verwaltungsprogrammes im Schulbereich und einer „DV Pilotphase zur Einführung und zum Betrieb des landeseinheitlichen Bildungsmanagementsystems des Landes Sachsen-Anhalt (BMS-LSA)“ beschloss der LHPR, in dieser DV einen entsprechenden Passus zur digitalen Unerreichbarkeit der Lehrkräfte zu etablieren. Der Vorschlag des LHPR wurde abgelehnt.
  3. Die Corona-Pandemie hat die Arbeitszeitentgrenzung durch die Digitalisierung bzw. digitale Dienste weiter beschleunigt – der Handlungsbedarf hat sich erhöht und die Thematik rückte in den Vordergrund. Nach Auslaufen der Pilotphase für BMS-LSA fanden auch wieder Verhandlungen für eine „DV BMS-LSA“ für alle Schulen in Sachsen-Anhalt statt. Der LHPR legte dazu parallel im Herbst 2021 einen Vorschlag für eine „DV digitaler Dienste“ dem Arbeitgeber vor. Nach vielen Gesprächen und Forderungen zur Wiederaufnahme der Verhanldungen, mehrmaligen Änderungen kam es nach 1,5 Jahren endlich zu einer Einigung. Zwar sind noch nicht alle offenen Punkte abschließend geregelt, aber das wesentliche Anliegen des LHPR - gegen eine Entgrenzung der Arbeitszeit - wurde unter § 2 Grundsätze, Punkt (2) formuliert, wonach eine dienstliche Erreichbarkeitnur an Arbeitstagen zwishen 8.00 und 16. 00 erwartet werden kann.

Ergebnis

Ende März 2023 wurde die „DV über den Einsatz und die Nutzung von digitalen Diensten“ unterzeichnet. Es wurde auch festgelegt, dass weitere digitale Dienste und deren Umgang im Schulbereich in dieser Dienstvereinbarung mit aufzunehmen sind. Mit dieser DV ist jetzt die Arbeitszeit für Lehrkräfte bei der Nutzung digitaler Dienste geregelt: Ein Beitrag zum Arbeit- und Gesundheitsschutz für 17.000 Lehrkräfte.