Betriebsratsvergütung im Bundestag
21. März 2024
Das Betriebsverfassungsgesetz verbietet es, Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit zu benachteiligen oder zu begünstigen. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Außerdem darf ihr Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer:innen mit betriebsüblicher Entwicklung.
Der Gesetzentwurf soll Rechtsklarheit schaffen. Wie das konkret zu bemessen ist, ist in der Praxis oft schwierig. Ihr wollt mehr dazu erfahren und mitdiskutieren? Dann schaut vorbei auf dem AuR-Blog!
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