Eine Schwerbehindertenvertretung bei der Arbeit.

SBV-Arbeit


Die SBV vertritt die Interessen der Schwerbehinderten im Betrieb. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist die SBV mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet.

Basiswissen SBV-Arbeit

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Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


Rechtsprechung SBV-Arbeit

Rechtsprechung

Aktuelle Urteile

Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet.

Zur Rechtsprechung
14. August 2023 | Der Anspruch auf Übergangsgeld setzt u. a. voraus, dass die Berechtigten unmittelbar vor einer stationären Reha-Maßnahme Arbeitslosengeld bezogen und Rentenversicherungsbeiträge geleistet haben. Die Bedingung ist auch erfüllt, wenn zwischen Ende des ALG-Bezugs und der Bewilligung der Reha neun Tage liegen - so das Hessische Landessozialgericht. [...] mehr
21. Juni 2023 | Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist die SBV zwingend zu unterrichten und anzuhören – sonst ist die Kündigung unwirksam. Dafür genügt es nicht, der SBV eine Kopie des Anhörungsschreibens für den Betriebs- oder Personalrat zu schicken – so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. [...] mehr

Aus den Fachredaktionen

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Zu den Fachinfomationen
Whistleblower - Aus den Fachzeitschriften

Hinweisgeberschutz und SBV

15. September 2023 | Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower, die Rechtsverstöße bei ihrem Arbeitgeber oder in ihrem Umfeld offnelegen, vor beruflichen Sanktionen schützen. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2023 erläutert Anna Gilsbach, welche Rolle das Gesetz für die SBV spielt. [...] mehr
Unfallversicherung - Aus den Fachzeitschriften

Unfallversichert im Homeoffice

28. August 2023 | Seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Beschäftigte ganz oder tageweise von zu Hause aus. Doch wie ist man abgesichert, wenn im Homeoffice ein Unfall passiert? In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 8/2023 erläutert Prof. Dr. Daniel Hlava die Rechtslage. [...] mehr

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Ihr gutes Recht

Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Dies gilt insbesonere laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) für die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« - trotz Internetzugang.

Zur Beschlussfassung