• Eine Schwerbehindertenvertretung bei der Arbeit.

    SBV-Arbeit


    Die SBV vertritt die Interessen der Schwerbehinderten im Betrieb. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist die SBV mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet.

Basiswissen SBV-Arbeit

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Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


Rechtsprechung SBV-Arbeit

Rechtsprechung

Aktuelle Urteile

Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet.

Zur Rechtsprechung
23. Juli 2026 | Arbeitnehmer sind bei Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über ihre Schwerbehinderung aufzuklären. Selbst wenn Beschäftigte über diesen Punkt im Bewerbungsgespräch gelogen haben, kann der Arbeitgeber die Einstellung nicht wegen Täuschung anfechten. [...] mehr
03. Juli 2026 | Arbeitgeber sind verpflichtet, mit der Arbeitsagentur eine Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu prüfen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht belegt nach Ansicht des BAG eine Benachteiligung im Sinne des AGG. Diese Ansicht stellt das ArbG Düsseldorf nun einem AGG-Prozess infrage – die »alten« Meldepflichten seien in Zeiten digitaler Recruiting-Prozesse nicht mehr zeitgemäß. [...] mehr

Aus den Fachredaktionen

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Fundierte Hintergrundinformationen aus den Fachredaktionen des Bund-Verlags - mit wertvollen Praxistipps.

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Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

Gute Arbeit als Betriebsratsaufgabe

10. August 2026 | Die Gestaltung guter Arbeit zählt zu den Kernthemen der Interessenvertretungen: also sichere, gesunde und menschengerechte Arbeitsbedingungen. In »Gute Arbeit« 8/2026 führt Dr. Ulrich Faber aus, wie Gremien den Gesundheitsschutz der Beschäftigten betrieblich zum Thema machen und Verbesserungen erreichen können. [...] mehr
Nachteilsausgleich - Aus den Fachzeitschriften

Schwerbehinderung: Mehr vom Urlaub

28. Juli 2026 | Gerade für Beschäftigte mit Schwerbehinderung ist die regelmäßige Erholung wichtig. Deshalb steht ihnen auch ein gesetzlicher Mindestzusatzurlaub zu, der fünf Tage im Jahr beträgt. Mehr über diesen wichtigen Nachteilsausgleich lest Ihr in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 8/2026. [...] mehr