• Eine Schwerbehindertenvertretung bei der Arbeit.

    SBV-Arbeit


    Die SBV vertritt die Interessen der Schwerbehinderten im Betrieb. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist die SBV mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet.

Basiswissen SBV-Arbeit

Basiswissen

Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


Rechtsprechung SBV-Arbeit

Rechtsprechung

Aktuelle Urteile

Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet.

Zur Rechtsprechung
03. Juli 2026 | Arbeitgeber sind verpflichtet, mit der Arbeitsagentur eine Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu prüfen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht belegt nach Ansicht des BAG eine Benachteiligung im Sinne des AGG. Diese Ansicht stellt das ArbG Düsseldorf nun einem AGG-Prozess infrage – die »alten« Meldepflichten seien in Zeiten digitaler Recruiting-Prozesse nicht mehr zeitgemäß. [...] mehr
02. März 2026 | Eine an seelisch bedingter (psychogener) Blindheit ohne organische Ursachen leidende Person hat keinen Anspruch auf Blindengeld. Ein Anspruch auf diese Leistung nach nordrhein-westfälischem Blindenrecht besteht nur bei einer organisch verursachten Blindheit – so das OVG Münster. [...] mehr

Aus den Fachredaktionen

Schnell

Mehr Wissen

Fundierte Hintergrundinformationen aus den Fachredaktionen des Bund-Verlags - mit wertvollen Praxistipps.

Zu den Fachinfomationen
17. Juli 2026 | In der wirtschaftlichen Krise stellen einige Arbeitgeber die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hinten an. Möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich daher zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) im Herbst aufstellen lassen. Anstöße engagierter Interessenvertretungen sind jetzt besonders wichtig. In »Gute Arbeit« 5/2026 hat Irene Husmann wichtige Fragen zur SBV-Wahl beantwortet – und zum Engagement aufgerufen. [...] mehr
Das neue Bundestariftreuegesetz - Aus den Fachzeitschriften

Mehr Fairness bei der Vergabe von Bundesaufträgen

13. Juli 2026 | Tarifgebundene Unternehmen waren gegenüber Firmen ohne Tarife eher im Nachteil, wenn sie um öffentliche Aufträge des Bundes konkurrierten. Das führte zu Wettbewerbsverzerrungen. Dagegen soll das Bundestariftreuegesetz (BTTG) wirken: Bundesaufträge sollen künftig an »tariftreue Firmen« vergeben werden – mit einigen Ausnahmen. Was es damit genau auf sich hat, erklärt Stefan Körzell ausführlich in »Gute Arbeit« 6-7/2026. [...] mehr